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Funktion · Kinderschutz § 8a

Kinderschutz-Software für § 8a SGB VIII. Ruhig dokumentieren, wenn es ernst wird

Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung auftauchen, zählt jede Minute – und jede Notiz. Die Kinderschutz-Funktion führt durch das Verfahren nach § 8a SGB VIII: Anhaltspunkte, Einschätzung, Beratung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft, Schutzplan und Mitteilung an das Jugendamt. Die Leitung ist ab dem ersten Schritt informiert.

§ 8a SGB VIIISchutzplanIeFGefährdungseinschätzung

Ein Vorgang, sieben Schritte

Jeder Schritt mit Ist-Zeitpunkt und Erfassungszeitpunkt.

  • Vorgang eröffnen – die Leitung wird sofort benachrichtigt
  • Gefährdungseinschätzung mit kollegialer Beratung und IeF
  • Pseudonymisierter Export für die insoweit erfahrene Fachkraft
  • Schutzplan mit Verantwortlichen und Kontrollterminen

Server-Standort Frankfurt am Main (EU)

Rechenzentren in Frankfurt, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Sozialdatenschutz

Rollen- und Rechtekonzept, Anvertrautes nach § 65 SGB VIII besonders geschützt.

KI mit Regeln

Wir verwenden Ihre Daten nicht zum Training von KI-Modellen.

Fachkraft entscheidet

Jeder KI-Entwurf braucht Ihre Freigabe.

Schutzauftrag freier Träger

Kinderschutz braucht Struktur, gerade in angespannten Momenten.

Freie Träger haben nach § 8a Abs. 4 SGB VIII einen eigenen Schutzauftrag: Werden ihren Fachkräften gewichtige Anhaltspunkte bekannt, schätzen sie das Gefährdungsrisiko ein, ziehen eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzu, beziehen Kind und Eltern ein, soweit der Schutz dadurch nicht in Frage gestellt wird, und informieren das Jugendamt, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. Wie das genau abläuft, regelt die Vereinbarung zwischen Ihrem Träger und dem Jugendamt.

Im Alltag scheitert gute Kinderschutz-Dokumentation selten am Wissen, sondern an der Situation: Es ist spät, die Kollegin ist unterwegs, die Notizen liegen in drei Dateien. Die Kinderschutz-Funktion in der digitalen Fallakte gibt jedem Schritt einen festen Platz. Was fehlt, ist sichtbar; was erledigt ist, hat einen Zeitpunkt.

Die Funktion gehört zur Software für die Jugendhilfe und ist für ambulante Teams ebenso gedacht wie für Wohngruppen der stationären Jugendhilfe.

Was die Kinderschutz-Funktion kann

Das § 8a-Verfahren, Schritt für Schritt nachvollziehbar.

Der Status des Vorgangs ergibt sich aus den erfassten Schritten – niemand muss ihn von Hand pflegen.

Gewichtige Anhaltspunkte

Was wurde wann konkret wahrgenommen? Das Feld fragt nach Beobachtung, nicht nach Bewertung, und nach dem Ist-Zeitpunkt.

Einschätzung und Beratung

Erste Einschätzung, kollegiale Beratung und das Ergebnis der Beratung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft – jeweils mit Zeitpunkt.

Pseudonymisiert zur IeF

Für die externe Fallberatung exportiert die Software den Vorgang mit Platzhaltern wie „Kind A“ statt Namen, Adressen und Geburtsdaten.

Schutzplan

Vereinbarungen mit Verantwortlichen, Gültigkeit und Kontrollterminen. Jede Vereinbarung wird als eingehalten oder offen vermerkt.

Kontrolltermine als Frist

Kontrolltermine des Schutzplans erscheinen in den Fristen und im Dashboard von Fachkraft und Leitung.

Wer sieht das?

Der Vorgang ist nur für Personen mit fachlichem Fallzugriff sichtbar. Die Anzeige nennt, wie viele Personen den Inhalt lesen können.

So sieht es aus

Ein § 8a-Vorgang mit Schutzplan.

Fiktiver Vorgang im Demo-Mandanten: Anhaltspunkte, Einschätzung und kollegiale Beratung mit Ist- und Erfassungszeitpunkt, daneben die Fristen der Leitung.

Kinderschutz-Software für § 8a SGB VIII. Ruhig dokumentieren, wenn es ernst wird – Kinderschutz nach § 8a SGB VIII: Gefährdungseinschätzung und Schutzplan in der Fallakte
§ 8a-Verfahren strukturiert: Einschätzung, Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft, Schutzplan mit Fristen.
Fristen und Wiedervorlagen für Hilfeplangespräch, Bericht und Kostenzusage
Fristen- und Wiedervorlagedienst: Hilfeplangespräch, Berichtsabgabe, Zusageende und Schutzplan-Kontrolle in einer Liste.
Schutzplan nach § 8a SGB VIII auf dem Smartphone
§ 8a-Verfahren strukturiert: Einschätzung, Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft, Schutzplan mit Fristen.

Ablauf in der Software

Vom ersten Anhaltspunkt bis zum Abschluss.

Die Reihenfolge orientiert sich an § 8a Abs. 4 SGB VIII. Ihre Vereinbarung mit dem Jugendamt bleibt maßgeblich.

  1. 1

    Vorgang eröffnen

    Betroffene Kinder auswählen, Anhaltspunkte beschreiben, Zeitpunkt der Wahrnehmung angeben. Die Leitung wird beim Speichern benachrichtigt.

  2. 2

    Gefährdung einschätzen

    Eigene Einschätzung, kollegiale Beratung und Beratung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft – pseudonymisiert, wenn sie extern ist.

  3. 3

    Beteiligen und vereinbaren

    Festhalten, wie Kind und Eltern einbezogen wurden oder warum nicht. Ergebnis und Schutzplan mit Kontrollterminen anlegen.

  4. 4

    Mitteilen und abschließen

    Mitteilung an das Jugendamt mit Zeitpunkt und Weg dokumentieren. Abschließen ist erst möglich, wenn das Ergebnis festgehalten ist.

Wichtig

Software ersetzt kein Telefon.

Im akuten Notfall gilt: Polizei 110 oder Bereitschaftsdienst des Jugendamts. Die Dokumentation folgt danach – mit Ist-Zeitpunkt, damit erkennbar bleibt, wann etwas geschah und wann es aufgeschrieben wurde. Nachträge zu einem Schritt sind möglich und werden als Nachtrag gekennzeichnet.

Die Software trifft keine Einschätzung und bewertet keine Personen. Sie sorgt dafür, dass die fachliche Einschätzung Ihrer Fachkräfte vollständig, zeitlich geordnet und für die Leitung sichtbar ist. Bei Kindern in einer Wohngruppe kann ein Ereignis zusätzlich nach § 47 SGB VIII meldepflichtig sein – dafür gibt es die Meldungen nach § 47.

  • Leitung beim Eröffnen informiert
  • Ist- und Erfassungszeitpunkt je Schritt
  • Nachträge sichtbar gekennzeichnet
  • Export für die IeF ohne Klarnamen

Sozialdatenschutz

Kinderschutz-Daten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt.

Vor der Übermittlung an eine Fachkraft, die nicht dem eigenen Träger angehört, sind Sozialdaten nach § 64 Abs. 2a SGB VIII zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit die Aufgabenerfüllung das zulässt. Die Vereinbarungen nach § 8a Abs. 4 greifen das für freie Träger in aller Regel auf. Der Export ersetzt Namen, Vornamen, Adressteile, Geburtsdaten und Aktenzeichen durch neutrale Platzhalter. Jeder Export wird im Audit-Protokoll vermerkt.

Ihre Daten werden in Rechenzentren in Frankfurt am Main (EU) verarbeitet und gesichert. Zugriff haben nur Personen mit fachlichem Fallzugriff; das Dashboard zeigt anderen lediglich, dass ein Vorgang offen ist. Details zu Rollen und Protokollierung finden Sie unter Datenschutz & Sicherheit.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Kinderschutz-Software

Entscheidet die Software, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt?

Nein. Die Einschätzung treffen Ihre Fachkräfte gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft. Die Software gibt dem Verfahren eine Struktur, hält Zeitpunkte fest und sorgt dafür, dass die Leitung informiert ist.

Wer wird informiert, wenn ein Vorgang eröffnet wird?

Beim Eröffnen wird die Leitung sofort benachrichtigt. Im Dashboard sehen Leitung und zuständige Fachkraft den offenen Vorgang mit dem nächsten Schritt. Details sehen nur Personen mit fachlichem Fallzugriff.

Wie funktioniert der pseudonymisierte Export?

Der Export erzeugt eine Textdatei für die Fallberatung. Namen, Adressteile, Geburtsdaten und Aktenzeichen werden durch Platzhalter wie „Kind A“ oder „Elternteil 1“ ersetzt. Prüfen Sie den Text vor der Weitergabe auf weitere identifizierende Details.

Was gehört in einen Schutzplan?

Konkrete Vereinbarungen: was getan wird, wer verantwortlich ist und bis wann. Jede Vereinbarung bekommt einen Kontrolltermin, der als Frist erscheint, und wird später als eingehalten oder offen vermerkt.

Gibt es den Kinderschutz-Bereich auch für Wohngruppen?

Ja. Der § 8a-Vorgang hängt am Fall und funktioniert für ambulante und stationäre Hilfen gleich. In Wohngruppen kommen Meldungen nach § 47 SGB VIII an die Heimaufsicht hinzu.

§ 8a · Schutzplan aktiv · Kontrolle am 12.11.

Sehen Sie sich das Verfahren in Ruhe an.
Bevor es drauf ankommt.

Im Demo-Zugang finden Sie einen fiktiven § 8a-Vorgang mit Schutzplan. Oder wir gehen ihn in 30 Minuten gemeinsam mit Ihrer Kinderschutzfachkraft durch.

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