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Dokumentation & Berichte

Abschlussbericht und Zwischenbericht in der Jugendhilfe

Der Abschlussbericht in der Jugendhilfe blickt auf eine ganze Hilfe zurück: Was war der Auftrag, was hat sich verändert, wie geht es weiter? Der Zwischenbericht dagegen beantwortet eine konkrete Frage des Jugendamts mitten in der Hilfe. Beide werden seltener geschrieben als der Entwicklungsbericht und deshalb oft ohne klares Raster. Dieser Beitrag ordnet die Berichtsarten ein, gibt einen Aufbau für Abschluss- und Zwischenbericht, erklärt die Besonderheiten bei Abbruch und Übergängen und enthält eine Vorlage zum Ausdrucken.

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Vorlage: Abschlussbericht Jugendhilfe drucken
Abschlussbericht und Zwischenbericht in der Jugendhilfe – Zeitleiste einer Hilfe mit Erstbericht, Entwicklungsberichten und Abschlussbericht
Berichte im Verlauf einer Hilfe: Erstbericht nach dem Kennenlernen, Entwicklungsberichte vor jeder Überprüfung, Zwischenbericht bei Bedarf, Abschlussbericht am Ende.

Berichtsarten im Überblick

Das SGB VIII kennt keine Berichtsarten; es verlangt in § 36 nur, dass der Hilfeplan aufgestellt und regelmäßig überprüft wird. Welche Berichte der freie Träger wann schreibt, regeln Jugendamt und örtliche Vereinbarungen. In der Praxis haben sich vier Typen herausgebildet, deren Namen von Ort zu Ort wechseln.

Berichtsarten in der Jugendhilfe
BerichtAnlassKern
ErstberichtNach der Kennenlern- oder ClearingphaseAusgangslage, erste Einschätzung, Vorschläge für Ziele
EntwicklungsberichtVor jeder Überprüfung des HilfeplansVerlauf und Zielerreichung seit dem letzten Gespräch, Empfehlung
ZwischenberichtAußerplanmäßig: Krise, Änderung des Umfangs, Anfrage des JugendamtsAntwort auf eine konkrete Frage, kurz und zielbezogen
AbschlussberichtEnde, Abbruch oder Wechsel der HilfeGesamtverlauf, Wirkung, Empfehlungen für den Anschluss

Abgrenzung zum Entwicklungsbericht

Der Entwicklungsbericht betrachtet nur den Zeitraum seit dem letzten Hilfeplangespräch und dient der Fortschreibung. Der Abschlussbericht betrachtet die ganze Hilfe und dient dem Abschluss und dem Übergang. Aufbau und Formulierungsregeln des Entwicklungsberichts gelten trotzdem weitgehend auch hier.

Aufbau des Abschlussberichts in der Jugendhilfe

Ein Abschlussbericht ist kein langer Entwicklungsbericht. Er soll in wenigen Seiten zeigen, wie die Hilfe verlaufen ist, was sie bewirkt hat – aus Sicht aller Beteiligten – und was der junge Mensch oder die Familie für die Zeit danach braucht.

  1. Rahmen: Hilfeart, Rechtsgrundlage, Beginn und Ende, Umfang, beteiligte Fachkräfte, Anlass der Beendigung.
  2. Ausgangslage und Auftrag: Warum die Hilfe begann, welche Ziele im ersten Hilfeplan standen.
  3. Gesamtverlauf: Phasen der Hilfe, wichtige Wendepunkte, Fortschreibungen der Ziele.
  4. Zielerreichung: Je Ziel der Stand am Ende – erreicht, teilweise, nicht erreicht – mit Belegen.
  5. Wirkung aus Sicht der Beteiligten: Was sagen der junge Mensch, die Eltern, die Fachkraft?
  6. Ressourcen und offene Themen: Was trägt die Familie weiter, wo braucht sie noch Unterstützung?
  7. Empfehlungen für den Anschluss: Nachbetreuung, andere Hilfen, Kontakte, Ansprechpersonen.

Wenn die Hilfe abgebrochen wurde

Endet eine Hilfe vorzeitig – weil die Familie sie beendet, der junge Mensch die Einrichtung verlässt oder die Zusammenarbeit nicht mehr trägt –, ist der Abschlussbericht besonders wichtig und besonders heikel. Beschreiben Sie die Gründe sachlich und aus mehreren Perspektiven, ohne Schuldzuweisung. Geben Sie die Sicht des jungen Menschen wieder, auch wenn Sie sie nicht teilen. Benennen Sie, was trotz des Abbruchs erreicht wurde, und was eine nächste Hilfe wissen sollte.

Übergänge: Anschlusshilfe, Volljährigkeit, Zuständigkeitswechsel

Viele Hilfen enden nicht einfach, sondern gehen in etwas anderes über. Der Abschlussbericht ist dann ein Übergabedokument und sollte so geschrieben sein, dass die nächste Stelle damit arbeiten kann – soweit die Weitergabe datenschutzrechtlich zulässig ist.

  • Anschlusshilfe: Bei einem Wechsel der Hilfeart oder des Trägers wird der Übergang in der Hilfeplanung mit allen Beteiligten abgestimmt. Der Bericht beschreibt, was sich bewährt hat und woran die neue Hilfe anknüpfen kann.
  • Volljährigkeit: Junge Volljährige können Hilfe nach § 41 SGB VIII erhalten. Endet sie, werden sie nach § 41a SGB VIII innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei der Verselbständigung beraten und unterstützt; Zeitraum und Umfang sollen im Hilfeplan dokumentiert werden.
  • Zuständigkeitsübergang: Wechselt die Zuständigkeit zu einem anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträger, sind nach § 36b SGB VIII rechtzeitig im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung des Übergangs zu treffen; beim Übergang in die Eingliederungshilfe soll die Teilhabeplanung in der Regel ein Jahr vorher eingeleitet werden.

Formulierungen für den Abschlussbericht

Ein Abschlussbericht wird oft Jahre später noch gelesen – von einer neuen Fachkraft, einem anderen Jugendamt oder vom jungen Menschen selbst, wenn er seine Akte anfordert. Schreiben Sie so, dass der Bericht auch dann fair und verständlich bleibt. Bilanzen wie „die Hilfe ist gescheitert“ oder „die Familie war nicht erreichbar“ sagen wenig und hängen einem Menschen lange nach.

Beschreiben Sie stattdessen, was sich verändert hat und was nicht, und woran das lag – soweit Sie es wissen. Die Regeln aus dem Beitrag zu Formulierungen in der Dokumentation gelten auch hier: Beobachtung, Aussage und Einschätzung trennen, Quellen nennen, Ressourcen sichtbar machen.

Formulierungsbeispiele für den Abschlussbericht (fiktiv)
StattBesser
„Die Hilfe ist gescheitert.“„Die Hilfe endete nach acht Monaten auf Wunsch von Frau K.; Ziel 1 und 3 wurden teilweise erreicht, Ziel 2 nicht.“
„Kevin hat sich der Hilfe entzogen.“„Kevin zog im März zu seinem Vater; er sagte, er wolle ‚nicht mehr kontrolliert werden‘. Zwei Kontaktangebote danach nahm er nicht wahr.“
„Die Mutter hat nichts verändert.“„Der Wochenplan wurde zeitweise genutzt; nach dem Umzug im Herbst fanden die Abendrituale nicht mehr regelmäßig statt.“
„Lea ist jetzt selbstständig.“„Lea wohnt seit Juni allein, kocht und kauft selbst ein und regelt Termine bei Krankenkasse und Jobcenter ohne Begleitung.“
„Weitere Hilfe wird empfohlen.“„Empfohlen wird eine Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII für etwa sechs Monate, Schwerpunkt Finanzen und Behörden.“

Zwischenbericht in der Jugendhilfe: kurz und zielbezogen

Ein Zwischenbericht wird fällig, wenn das Jugendamt außerhalb des regulären Rhythmus etwas wissen muss: nach einer Krise, vor einer Entscheidung über mehr oder weniger Stunden, bei einem Hinweis Dritter oder wenn sich die Lebenssituation grundlegend ändert. Er beantwortet die Frage, die gestellt wurde – nicht mehr.

Eine Seite reicht oft: Anlass und Fragestellung, der relevante Verlauf seit dem letzten Bericht, Ihre Einschätzung, Ihre Empfehlung. Beziehen Sie sich auf die Ziele des Hilfeplans und nennen Sie bei einer Empfehlung zum Umfang geleistete und bewilligte Fachleistungsstunden. Auch ein Zwischenbericht wird nach Möglichkeit vorher mit der Familie besprochen.

Aus der Dokumentation zum Bericht

Ein Abschlussbericht über eine Hilfe von zwei Jahren ist nur schreibbar, wenn die Dokumentation es erlaubt: Ziele aller Hilfepläne, Entwicklungsberichte und Verlaufseinträge mit Zielbezug. Wer erst am Ende sucht, verbringt Stunden mit alten Ordnern.

In Ormisi bleiben fortgeschriebene Ziele mit ihrem Status in der Fallakte erhalten, auch wenn sie erreicht oder verworfen wurden. Aus freigegebenen Verlaufseinträgen entsteht ein Berichtsentwurf nach Hilfeplanzielen, in dem jeder Satz auf seine Quelle verweist; die Sicht der Beteiligten und die Empfehlung schreibt die Fachkraft selbst.

Vorlage: Abschlussbericht Jugendhilfe

Gliederung mit Leitfragen. An das Formular des Jugendamts anpassen; bei Abbruch die Gründe aus mehreren Perspektiven darstellen.

1. Rahmen

  • Hilfeart und Rechtsgrundlage
  • Beginn – Ende, Umfang
  • Anlass der Beendigung (planmäßig, Abbruch, Wechsel)

2. Ausgangslage und Auftrag

  • Warum begann die Hilfe?
  • Ziele im ersten Hilfeplan

3. Gesamtverlauf

  • Phasen und Wendepunkte
  • Fortschreibungen der Ziele

4. Zielerreichung

  • Je Ziel: Stand am Ende mit Belegen

5. Sicht der Beteiligten

  • Junger Mensch (wörtlich)
  • Eltern (wörtlich)
  • Fachkraft

6. Ausblick

  • Ressourcen der Familie
  • Offene Themen
  • Empfehlungen für Anschluss oder Nachbetreuung
  • Ansprechpersonen nach Ende der Hilfe

Vor der Abgabe

  • Mit Familie und jungem Menschen besprochen am: ____
  • Nur erforderliche Daten, keine anvertrauten Inhalte ohne Einwilligung
  • Gegengezeichnet durch Leitung am: ____
Druckversion öffnen

Häufige Fragen

Wann wird ein Abschlussbericht geschrieben?

Am Ende einer Hilfe – bei planmäßigem Abschluss, bei einem Abbruch oder beim Wechsel in eine andere Hilfe oder zu einem anderen Träger. Ob und in welcher Frist ein Abschlussbericht verlangt wird, legt das Jugendamt fest; viele erwarten ihn vor dem letzten Hilfeplangespräch.

Was tun, wenn die Hilfe abgebrochen wurde?

Schreiben Sie trotzdem einen Abschlussbericht. Beschreiben Sie die Gründe sachlich und aus mehreren Perspektiven, geben Sie die Sicht des jungen Menschen wieder und benennen Sie, was erreicht wurde. Hilfreich für eine spätere Hilfe sind Hinweise, was funktioniert hat und was nicht.

Wer bekommt den Abschlussbericht?

In erster Linie das Jugendamt, das die Hilfe gewährt hat. Die Familie und der junge Mensch sollten ihn kennen. An eine nachfolgende Einrichtung oder einen anderen Träger geht er nur, soweit die Übermittlung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist – im Zweifel über das Jugendamt.

Wie lang ist ein Zwischenbericht?

So kurz wie möglich, oft eine Seite. Er beantwortet die konkrete Frage des Jugendamts – etwa nach einer Krise oder vor einer Entscheidung über den Umfang – und bezieht sich auf die Ziele des Hilfeplans. Eine vollständige Darstellung des Verlaufs gehört in den Entwicklungsbericht.

Quellen

Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.

  1. [1]§ 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz
  2. [2]§ 36b SGB VIII – Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang · Bundesministerium der Justiz
  3. [3]§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige · Bundesministerium der Justiz
  4. [4]§ 41a SGB VIII – Nachbetreuung · Bundesministerium der Justiz
  5. [5]§ 64 SGB VIII – Datenübermittlung und -nutzung · Bundesministerium der Justiz
  6. [6]§ 65 SGB VIII – Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe · Bundesministerium der Justiz

Begriffe aus diesem Artikel

Der Abschlussbericht beginnt mit dem ersten Verlaufseintrag.

Ormisi hält Ziele, Fortschreibungen und Verlauf über die ganze Hilfe zusammen und macht daraus einen Berichtsentwurf – jeder Satz mit Quelle, die Freigabe bei Ihnen.