Ob und wie Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit angerechnet werden, regeln Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung – nicht die Software. Deshalb ist der Anrechnungsfaktor einstellbar. Der Dienstplan zeigt den Beispielwert von 50 % ausdrücklich als Beispiel und rechnet Nachtwachen voll an.
Für Leitungen ist das mehr als eine Rechenhilfe: Wer im Plan sieht, wie viele Stunden eine Person in einer Woche angerechnet bekommt, erkennt Überlastung früh. Für ein strukturiertes Vorgehen beim Planen hilft der Artikel zum Dienstplan in der Wohngruppe im Wissensbereich.
Ein Beispiel aus dem Demo-Mandanten: Eine Gruppe mit acht Plätzen plant werktags zwei Kolleg:innen im Frühdienst, zwei im Spätdienst und eine Person in der Nacht. Fällt eine Kollegin aus, zeigt der Plan den Frühdienst sofort als unterbesetzt. Die Gruppenleitung trägt eine Vertretung ein, und das Team sieht die Änderung auf dem Smartphone. Wer an einem Wochenende zwei Nachtbereitschaften und einen Spätdienst übernimmt, sieht seine angerechneten Stunden direkt in der Wochenübersicht – ohne Nachrechnen auf Papier.