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Funktion · Meldungen nach § 47 SGB VIII

Meldungen nach § 47 SGB VIII digital. Vom Vorkommnis zur Meldung

Einrichtungen mit Betriebserlaubnis müssen Ereignisse, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen können, unverzüglich der Aufsichtsbehörde melden. Ormisi führt von der Erfassung des Vorkommnisses über die Einschätzung der Leitung bis zum Meldeentwurf als PDF – und zeigt, welche Meldung nach § 47 noch offen ist.

§ 47 SGB VIIIHeimaufsichtLandesjugendamtVorkommnis

Ein Vorkommnis, ein klarer Weg

Damit nach einer unruhigen Nacht nichts liegen bleibt.

  • Sachverhalt, Sofortmaßnahmen und beteiligte Kinder erfassen
  • Informationskette: Leitung, Sorgeberechtigte, Jugendamt, Polizei, Heimaufsicht
  • Meldepflicht schätzt die Leitung ein – mit Hinweis je Art
  • Meldeentwurf als PDF, Meldung mit Datum vermerken

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Meldepflicht nach § 47 SGB VIII

§ 47-Meldungen: unverzüglich, vollständig, nachvollziehbar.

§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII verpflichtet den Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“, unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden – meist dem Landesjugendamt als Heimaufsicht. Welche Ereignisse darunter fallen und welches Formular gilt, konkretisieren die Länder in Handreichungen.

In der Praxis passiert ein Vorkommnis selten zu Bürozeiten. Die Nachtbereitschaft hält fest, was geschehen ist; die Leitung entscheidet am Morgen, ob gemeldet wird; die Meldung geht raus; Wochen später fragt jemand nach. Die Funktion in der Software für die stationäre Jugendhilfe verbindet diese Schritte. Sie gehört zur Software für die Jugendhilfe und liegt damit dort, wo auch Gruppenbuch, Abwesenheiten und Fallakte liegen.

Wichtig: Die Software gibt nur einen Hinweis, ob Ereignisse einer Art in der Regel meldepflichtig sind. Die Einschätzung im Einzelfall trifft die Leitung – und sie wird mit Begründung festgehalten.

Was die § 47-Funktion kann

Erfassen, einschätzen, melden, abschließen.

Jedes Vorkommnis hat einen Status: erfasst, gemeldet, abgeschlossen. Die Leitung sieht offene Meldungen im Cockpit der Gruppe.

Vorkommnis erfassen

Art, Zeitpunkt, beteiligte Kinder, Sachverhalt und Sofortmaßnahmen. Das Feld erinnert: beschreibend und sachlich, Beobachtung und Einschätzung trennen.

Informationskette

Leitung, Sorgeberechtigte oder Vormund, Jugendamt, Polizei und Heimaufsicht abhaken – jeweils mit Zeitpunkt.

Einschätzung der Leitung

Meldepflichtig oder nicht, mit Begründung. Ein Hinweis je Art zeigt, was nach Länderhandreichungen in der Regel meldepflichtig ist.

Ampel für „unverzüglich“

Ist ein Vorkommnis als meldepflichtig eingeschätzt, aber nicht gemeldet, gilt es als offen – nach 24 Stunden als überfällig.

Meldeentwurf als PDF

Der Entwurf enthält die Pflichtangaben gängiger Länderformulare. Vor dem Versand prüfen; Ihr Land kann ein eigenes Formular vorschreiben.

Abgängigkeit verbunden

Wird ein Kind abgängig gemeldet, führt eine Checkliste durch die Informationskette und bereitet das Vorkommnis vor.

So sieht es aus

Ein Vorkommnis mit Informationskette.

Fiktives Vorkommnis aus der Demo-Wohngruppe: Sachverhalt, Sofortmaßnahmen, wer informiert ist und der Hinweis zur Meldepflicht.

Meldungen nach § 47 SGB VIII digital. Vom Vorkommnis zur Meldung – Besonderes Vorkommnis nach § 47 SGB VIII mit Sachverhalt, Informationskette und Meldepflicht
Vorkommnis mit Sachverhalt, Sofortmaßnahmen und Informationskette – die Meldepflicht schätzt die Leitung ein.
Abwesenheit und Abgängigkeit in der Wohngruppe mit Heimfahrt, Klinik und Rückkehr
Wer ist gerade nicht im Haus? Heimfahrt, Klinik, Schule – und bei Abgängigkeit eine Checkliste mit Zeitstempeln.
Vorkommnis nach § 47 SGB VIII auf dem Smartphone erfassen
Vorkommnis mit Sachverhalt, Sofortmaßnahmen und Informationskette – die Meldepflicht schätzt die Leitung ein.

Ablauf

Von der Nachtschicht bis zur Heimaufsicht.

So begleitet die Software ein Vorkommnis – unabhängig davon, ob es am Ende meldepflichtig ist.

  1. 1

    Erfassen

    Wer dabei war, erfasst Art, Zeitpunkt, Sachverhalt und Sofortmaßnahmen – am Tablet im Dienstzimmer oder am Smartphone.

  2. 2

    Informieren

    Leitung, Sorgeberechtigte, Jugendamt und gegebenenfalls Polizei informieren und in der Kette abhaken.

  3. 3

    Einschätzen

    Die Leitung entscheidet, ob eine Meldung nach § 47 erforderlich ist, und begründet die Entscheidung.

  4. 4

    Melden und abschließen

    Meldeentwurf als PDF prüfen und versenden, Meldung mit Datum vermerken, Vorkommnis abschließen.

Prüfung und Aufbewahrung

Wenn die Heimaufsicht nachfragt.

Bei einer örtlichen Prüfung oder einer Rückfrage zählt, was belegbar ist: wann das Ereignis geschah, wer wann informiert wurde, wie die Leitung eingeschätzt hat und wann gemeldet wurde. Das alles steht am Vorkommnis – mit Namen und Zeitstempeln, nicht in einem Ordner im Leitungsbüro.

Für die Nachtbereitschaft heißt das: Sie muss nicht entscheiden, ob gemeldet wird, sondern nur sorgfältig festhalten, was geschehen ist und wen sie informiert hat. Die Leitung übernimmt am Morgen mit allen Angaben, die sie für ihre Einschätzung braucht. Im Cockpit der Gruppe bleibt das Vorkommnis sichtbar, bis es gemeldet oder als nicht meldepflichtig eingeschätzt und abgeschlossen ist.

§ 47 Abs. 2 SGB VIII verlangt außerdem, einrichtungsbezogene Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Vorkommnisse, Belegung und Gruppenbuch liegen in der Software und bleiben verfügbar. Zu diesen Aufzeichnungen gehört auch die Belegung der Plätze – mehr dazu auf der Seite zum Belegungsmanagement.

  • Zeitpunkte je Schritt
  • Einschätzung mit Begründung
  • Meldedatum vermerkt
  • Aufzeichnungen bleiben verfügbar

Abgrenzung

§ 47 ist nicht § 8a.

Eine Meldung nach § 47 richtet sich an die Aufsichtsbehörde und betrifft die Einrichtung. Ein Verfahren nach § 8a SGB VIII betrifft den Schutz eines einzelnen Kindes und läuft in der Fallakte. Beides kann zusammenfallen – etwa wenn ein Ereignis in der Gruppe gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung liefert.

Für diesen Fall gibt es die Kinderschutz-Funktion nach § 8a. Im Alltag beginnt beides oft mit einem Eintrag im digitalen Gruppenbuch in der Kategorie Vorkommnis.

Noch in Vorbereitung

Diese Erweiterungen sind geplant, aber noch nicht im Produkt.

  • Formulare einzelner Landesjugendämter als eigene Vorlagein Vorbereitung
  • Elektronischer Versand an die Heimaufsichtin Vorbereitung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Meldungen nach § 47

Entscheidet die Software, ob ein Ereignis meldepflichtig ist?

Nein. Sie zeigt je Art einen Hinweis, ob solche Ereignisse nach Länderhandreichungen in der Regel meldepflichtig sind. Die Einschätzung trifft die Leitung, und sie wird mit Begründung gespeichert.

Welche Ereignisarten sind hinterlegt?

Abgängigkeit, Gewalt oder Grenzverletzung, Selbstgefährdung, Unfall oder Verletzung, Polizeieinsatz, gesundheitlicher Notfall, Sachbeschädigung und Sonstiges. Bei Gewalt, Selbstgefährdung, Polizeieinsatz, Abgängigkeit und Notfällen weist die Software auf eine wahrscheinliche Meldepflicht hin.

Passt der Meldeentwurf zum Formular unseres Landes?

Der Entwurf enthält die Pflichtangaben gängiger Länderformulare. Einige Landesjugendämter schreiben ein eigenes Formular vor; dann übertragen Sie die Angaben dorthin. Länderspezifische Vorlagen sind in Vorbereitung.

Wie sieht die Leitung, ob noch etwas offen ist?

Im Cockpit der Gruppe stehen offene Vorkommnisse. Ist ein Ereignis meldepflichtig und noch nicht gemeldet, ist es offen; nach 24 Stunden wird es als überfällig markiert.

Vorkommnis 04.11. · gemeldet 05.11., 09:10

Behalten Sie jede Meldung im Blick.
Auch nach einer langen Nacht.

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