Bei einer örtlichen Prüfung oder einer Rückfrage zählt, was belegbar ist: wann das Ereignis geschah, wer wann informiert wurde, wie die Leitung eingeschätzt hat und wann gemeldet wurde. Das alles steht am Vorkommnis – mit Namen und Zeitstempeln, nicht in einem Ordner im Leitungsbüro.
Für die Nachtbereitschaft heißt das: Sie muss nicht entscheiden, ob gemeldet wird, sondern nur sorgfältig festhalten, was geschehen ist und wen sie informiert hat. Die Leitung übernimmt am Morgen mit allen Angaben, die sie für ihre Einschätzung braucht. Im Cockpit der Gruppe bleibt das Vorkommnis sichtbar, bis es gemeldet oder als nicht meldepflichtig eingeschätzt und abgeschlossen ist.
§ 47 Abs. 2 SGB VIII verlangt außerdem, einrichtungsbezogene Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Vorkommnisse, Belegung und Gruppenbuch liegen in der Software und bleiben verfügbar. Zu diesen Aufzeichnungen gehört auch die Belegung der Plätze – mehr dazu auf der Seite zum Belegungsmanagement.