Wissen · Glossar · 61 Begriffe
Glossar der Kinder- und Jugendhilfe
Die wichtigsten Begriffe aus SGB VIII, Hilfeplanung und Abrechnung – kurz erklärt, mit Rechtsgrundlage und Bezug zur Praxis freier Träger.
A
- Akteneinsicht§ 25 SGB X; Art. 15 DSGVO
- Recht der Beteiligten, die ihr Verfahren betreffenden Akten einzusehen (§ 25 SGB X); daneben steht das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
- Alltagssorge§ 1688 BGB
- Befugnis von Pflegepersonen und Fachkräften in Einrichtungen nach § 1688 BGB, in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu entscheiden.
- Anvertraute Daten (§ 65)§ 65 SGB VIII
- Daten, die einer Fachkraft zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut wurden; Weitergabe nur unter engen Voraussetzungen nach § 65 SGB VIII.
- Auftragsverarbeitung (§ 80 SGB X)Art. 28 DSGVO; § 80 SGB X
- Verarbeitung von Daten durch einen Dienstleister nach Weisung, etwa Cloud-Software; erfordert einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO und bei Sozialdaten § 80 SGB X.
B
- Barbetrag (Taschengeld)§ 39 Abs. 2 SGB VIII
- Angemessener Betrag zur persönlichen Verfügung junger Menschen in Heimerziehung nach § 39 Abs. 2 SGB VIII; die Höhe setzen die Länder fest.
- Bekleidungsgeld§ 39 Abs. 1 und 3 SGB VIII
- Leistung für Kleidung junger Menschen in stationären Hilfen – Teil des Unterhalts nach § 39 SGB VIII, Höhe und Form regeln Jugendämter und Vereinbarungen.
- Berufsgeheimnisträger (KKG)§ 4 KKG
- Regelung in § 4 KKG, wann u. a. Ärztinnen, Lehrkräfte und anerkannte Sozialarbeiter bei Kindeswohlgefährdung beraten werden und Daten übermitteln dürfen.
- Beteiligung§ 8 SGB VIII; § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
- Pflicht, Kinder und Jugendliche nach § 8 SGB VIII entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
- Betriebserlaubnis§ 45 SGB VIII
- Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, ohne die eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nicht betrieben werden darf; setzt u. a. ein Gewaltschutzkonzept voraus.
C
- Careleaver§§ 41, 41a SGB VIII
- Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in stationärer Jugendhilfe oder Pflegefamilien verbracht haben und den Übergang in ein eigenständiges Leben bewältigen.
D
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)Art. 35 DSGVO
- Vorab-Prüfung der Risiken einer Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko nach Art. 35 DSGVO – etwa bei sensiblen Daten oder neuen Technologien wie KI.
- Divisorkommunale Entgeltmodelle
- Rechengröße für den Stundensatz: Zahl der jährlich abrechenbaren Stunden einer Vollzeitkraft nach Abzug von Ausfall- und mittelbaren Zeiten.
E
- Eingliederungshilfe nach § 35a§ 35a SGB VIII
- Leistung für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
- Einrichtung (§ 45a)§ 45a SGB VIII
- Gesetzliche Definition in § 45a SGB VIII, welche Angebote als erlaubnispflichtige Einrichtung gelten, mit Abgrenzung zu familienähnlichen Betreuungsformen.
- Entgeltvereinbarung§§ 78b, 78c SGB VIII
- Vereinbarung zwischen Jugendamt und Träger über die Höhe der Entgelte nach §§ 78b, 78c SGB VIII – Teil des Dreiecks mit Leistungs- und Qualitätsvereinbarung.
- Entwicklungsbericht§ 36 Abs. 2 SGB VIII (Überprüfung der Hilfe)
- Bericht des Trägers an das Jugendamt über den Verlauf einer Hilfe, gegliedert nach den Hilfeplanzielen – meist vor dem Hilfeplangespräch.
- Erweitertes Führungszeugnis / Tätigkeitsausschluss§ 72a SGB VIII; § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII
- Nach § 72a SGB VIII dürfen in der Jugendhilfe keine Personen tätig sein, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt sind; geprüft wird per Führungszeugnis.
- Erziehungsbeistandschaft§ 30 SGB VIII
- Ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII, die Kinder und Jugendliche selbst bei Entwicklungsproblemen unterstützt – unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.
F
- Fachleistungsstunde (FLS)§ 77 SGB VIII
- Abrechnungseinheit ambulanter Hilfen: eine Stunde Fachkraftleistung, die neben dem direkten Kontakt meist auch Fahrt, Vor- und Nachbereitung abdeckt.
G
- Gefährdungseinschätzung§ 8a Abs. 1 und 4 SGB VIII
- Fachliche Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte; beim freien Träger mit beratender insoweit erfahrener Fachkraft.
- GenogrammMethodenbegriff
- Grafische Darstellung einer Familie über mehrere Generationen mit standardisierten Symbolen für Beziehungen und Ereignisse; Methode der Fallarbeit.
- Gewaltschutzkonzept§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII
- Konzept einer Einrichtung zum Schutz vor Gewalt mit Risikoanalyse, Prävention, Intervention, Beteiligung und Beschwerde – Voraussetzung der Betriebserlaubnis.
- Gewichtige Anhaltspunkte§ 8a SGB VIII
- Konkrete Hinweise auf Handlungen oder Lebensumstände, die das Wohl eines Kindes gefährden können – sie lösen die Gefährdungseinschätzung nach § 8a aus.
- GruppenbuchPraxisbegriff (Einrichtungsdokumentation, § 47 Abs. 2 SGB VIII)
- Laufende Dokumentation einer Wohngruppe mit dienstrelevanten Informationen, Absprachen und Ereignissen – Grundlage der Schichtübergabe.
H
- HausbesuchPraxisbegriff (§ 31 SGB VIII)
- Kontakt der Fachkraft in der Wohnung der Familie – Kernsetting ambulanter Hilfen wie SPFH; Planung, Sicherheit und Fahrtzeit prägen Qualität und Abrechnung.
- Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform§ 34 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII, die Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbindet.
- Hilfe für junge Volljährige§ 41 SGB VIII
- Hilfe nach § 41 SGB VIII für junge Menschen ab 18, solange ihre Entwicklung eine selbstbestimmte Lebensführung nicht gewährleistet – in der Regel bis 21.
- Hilfe zur Erziehung (HzE)§ 27 SGB VIII
- Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Unterstützung nach § 27 SGB VIII, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
- Hilfeplan§ 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan)
- Gemeinsam mit Familie und Fachkräften erstellter Plan nach § 36 SGB VIII: Bedarf, Ziele, Art der Hilfe und Zuständigkeiten – regelmäßig überprüft.
- Hilfeplangespräch (HPG)§ 36 SGB VIII
- Termin, in dem Jugendamt, Familie, junger Mensch und Träger den Hilfeplan aufstellen oder überprüfen; Turnus und Vorab-Berichte regelt das Jugendamt.
- Hilfeplanziel§ 36 SGB VIII
- Im Hilfeplan vereinbartes, möglichst überprüfbares Ziel einer Hilfe – oft gestaffelt in Richtziel, Handlungsziel und Teilziel.
I
- Inobhutnahme§ 42 SGB VIII
- Vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts nach § 42 SGB VIII – auf Bitte des Kindes, bei dringender Gefahr oder nach unbegleiteter Einreise.
- Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)§ 8a Abs. 4, § 8b SGB VIII
- Im Kinderschutz besonders qualifizierte Fachkraft, die Träger bei der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII berät – ohne die Fallverantwortung zu übernehmen.
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)§ 35 SGB VIII
- Hilfe nach § 35 SGB VIII für Jugendliche, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen.
K
- KI-KompetenzArt. 4 KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689)
- Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen nach Art. 4 KI-Verordnung, für ausreichende KI-Kenntnisse ihres Personals zu sorgen.
- Kindeswohlgefährdung§ 1666 BGB; § 8a SGB VIII
- Gegenwärtige, erhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes; familiengerichtliche Maßnahmen regelt § 1666 BGB.
- Kostenzusage§ 36a SGB VIII (Steuerungsverantwortung)
- Bewilligung des Jugendamts, eine Hilfe in bestimmtem Umfang und Zeitraum zu finanzieren – Grundlage für Leistung und Abrechnung des Trägers.
L
- Leistungsnachweis
- Aufstellung der erbrachten Fachleistungsstunden je Hilfe und Zeitraum – Grundlage der Rechnung an das Jugendamt, oft mit Unterschrift der Familie.
- Leistungsvereinbarung§§ 78b, 78c SGB VIII
- Vereinbarung nach §§ 78b, 78c SGB VIII über Inhalt, Umfang und Qualität einer Leistung, betriebsnotwendige Ausstattung und Personal.
- Leitweg-IDE-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern
- Adressierungsmerkmal, über das E-Rechnungen öffentlicher Verwaltungen der richtigen Stelle zugeordnet werden; der Rechnungsempfänger teilt sie mit.
M
- Meldepflicht nach § 47§ 47 SGB VIII
- Pflicht des Trägers einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, u. a. Ereignisse mit Bezug zum Kindeswohl unverzüglich der Aufsicht zu melden (§ 47 SGB VIII).
N
- Nachbetreuung§ 41a SGB VIII
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger nach Ende der Hilfe in einem notwendigen Umfang und angemessenen Zeitraum (§ 41a SGB VIII).
- Nachtbereitschaft§§ 2, 5, 7 ArbZG; Tarifverträge
- Dienstform in Einrichtungen, bei der die Fachkraft nachts anwesend ist und nur bei Bedarf tätig wird; die Bewertung richtet sich nach ArbZG und Tarifvertrag.
O
- Ombudsstelle§ 9a SGB VIII
- Unabhängige Anlaufstelle nach § 9a SGB VIII, die junge Menschen und Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe berät und vermittelt.
P
- Perspektivklärung§ 37c SGB VIII
- Bei Hilfen außerhalb der Familie zu klärende Frage nach § 37c SGB VIII, ob eine Rückkehr möglich ist oder eine andere dauerhafte Perspektive erarbeitet wird.
Q
- Qualitätsentwicklung§ 79a SGB VIII
- Pflicht der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII, Grundsätze und Maßstäbe für Qualität einschließlich Gewaltschutz zu entwickeln und anzuwenden.
- Qualitätsentwicklungsvereinbarung§ 78b SGB VIII
- Vereinbarung nach § 78b SGB VIII über Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsbewertung und -entwicklung, einschließlich Schutz vor Gewalt.
S
- SchichtübergabePraxisbegriff (§ 34, § 45 SGB VIII)
- Strukturierte Weitergabe aller dienstrelevanten Informationen beim Schichtwechsel in einer Einrichtung – mündlich und schriftlich.
- Schulbegleitung§ 35a SGB VIII; § 112 SGB IX
- Assistenz für Kinder mit Behinderung im Schulalltag – je nach Behinderung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder nach SGB IX finanziert.
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)§ 8a SGB VIII
- Pflicht von Jugendamt und Trägern, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Risiko einzuschätzen und Schutz zu organisieren.
- SchutzplanPraxisbegriff im Rahmen von § 8a SGB VIII
- In der Kinderschutzpraxis übliche schriftliche Vereinbarung konkreter Schritte zur Abwendung einer Gefährdung – mit Verantwortlichen, Fristen und Überprüfung.
- Schweigepflicht (§ 203 StGB)§ 203 StGB
- Strafbewehrte Pflicht u. a. staatlich anerkannter Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren.
- Sozialdaten§ 67 Abs. 2 SGB X; §§ 61 ff. SGB VIII
- Personenbezogene Daten, die eine in § 35 SGB I genannte Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben verarbeitet (§ 67 Abs. 2 SGB X); für sie gelten besondere Schutzregeln.
- Sozialgeheimnis§ 35 SGB I
- Anspruch jeder Person nach § 35 SGB I, dass ihre Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden.
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)§ 31 SGB VIII
- Ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII: intensive Betreuung und Begleitung der ganzen Familie in ihrem Alltag, meist über längere Zeit.
- Steuerungsverantwortung§ 36a SGB VIII
- Grundsatz nach § 36a SGB VIII: Das Jugendamt trägt die Kosten einer Hilfe grundsätzlich nur, wenn sie auf seiner Entscheidung nach dem Hilfeplan beruht.
V
- Verlaufsdokumentation§§ 62, 63 SGB VIII
- Fortlaufende, datierte Dokumentation des Hilfeverlaufs mit Beobachtungen, Interventionen und Vereinbarungen – Grundlage für Berichte und Nachweise.
- Vorläufige Inobhutnahme§ 42a SGB VIII
- Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher nach unbegleiteter Einreise nach § 42a SGB VIII, bis über ihre Verteilung entschieden ist.
W
- Wunsch- und Wahlrecht§ 5 SGB VIII
- Recht der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Hilfe zu äußern.
X
- XRechnung
- Deutscher Standard für strukturierte elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – auch Jugendämter verlangen zunehmend Rechnungen in diesem Format.
Z
- Zuständigkeitsübergang§ 36b SGB VIII
- Pflicht nach § 36b SGB VIII zur rechtzeitigen Zusammenarbeit, wenn ein Wechsel in ein anderes Leistungssystem absehbar ist.