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Wissen · Glossar · 61 Begriffe

Glossar der Kinder- und Jugendhilfe

Die wichtigsten Begriffe aus SGB VIII, Hilfeplanung und Abrechnung – kurz erklärt, mit Rechtsgrundlage und Bezug zur Praxis freier Träger.

A

Akteneinsicht§ 25 SGB X; Art. 15 DSGVO
Recht der Beteiligten, die ihr Verfahren betreffenden Akten einzusehen (§ 25 SGB X); daneben steht das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
Alltagssorge§ 1688 BGB
Befugnis von Pflegepersonen und Fachkräften in Einrichtungen nach § 1688 BGB, in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Kind zu entscheiden.
Anvertraute Daten (§ 65)§ 65 SGB VIII
Daten, die einer Fachkraft zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut wurden; Weitergabe nur unter engen Voraussetzungen nach § 65 SGB VIII.
Auftragsverarbeitung (§ 80 SGB X)Art. 28 DSGVO; § 80 SGB X
Verarbeitung von Daten durch einen Dienstleister nach Weisung, etwa Cloud-Software; erfordert einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO und bei Sozialdaten § 80 SGB X.

B

Barbetrag (Taschengeld)§ 39 Abs. 2 SGB VIII
Angemessener Betrag zur persönlichen Verfügung junger Menschen in Heimerziehung nach § 39 Abs. 2 SGB VIII; die Höhe setzen die Länder fest.
Bekleidungsgeld§ 39 Abs. 1 und 3 SGB VIII
Leistung für Kleidung junger Menschen in stationären Hilfen – Teil des Unterhalts nach § 39 SGB VIII, Höhe und Form regeln Jugendämter und Vereinbarungen.
Berufsgeheimnisträger (KKG)§ 4 KKG
Regelung in § 4 KKG, wann u. a. Ärztinnen, Lehrkräfte und anerkannte Sozialarbeiter bei Kindeswohlgefährdung beraten werden und Daten übermitteln dürfen.
Beteiligung§ 8 SGB VIII; § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
Pflicht, Kinder und Jugendliche nach § 8 SGB VIII entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Betriebserlaubnis§ 45 SGB VIII
Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, ohne die eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nicht betrieben werden darf; setzt u. a. ein Gewaltschutzkonzept voraus.

C

Careleaver§§ 41, 41a SGB VIII
Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in stationärer Jugendhilfe oder Pflegefamilien verbracht haben und den Übergang in ein eigenständiges Leben bewältigen.

D

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)Art. 35 DSGVO
Vorab-Prüfung der Risiken einer Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko nach Art. 35 DSGVO – etwa bei sensiblen Daten oder neuen Technologien wie KI.
Divisorkommunale Entgeltmodelle
Rechengröße für den Stundensatz: Zahl der jährlich abrechenbaren Stunden einer Vollzeitkraft nach Abzug von Ausfall- und mittelbaren Zeiten.

E

Eingliederungshilfe nach § 35a§ 35a SGB VIII
Leistung für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Einrichtung (§ 45a)§ 45a SGB VIII
Gesetzliche Definition in § 45a SGB VIII, welche Angebote als erlaubnispflichtige Einrichtung gelten, mit Abgrenzung zu familienähnlichen Betreuungsformen.
Entgeltvereinbarung§§ 78b, 78c SGB VIII
Vereinbarung zwischen Jugendamt und Träger über die Höhe der Entgelte nach §§ 78b, 78c SGB VIII – Teil des Dreiecks mit Leistungs- und Qualitätsvereinbarung.
Entwicklungsbericht§ 36 Abs. 2 SGB VIII (Überprüfung der Hilfe)
Bericht des Trägers an das Jugendamt über den Verlauf einer Hilfe, gegliedert nach den Hilfeplanzielen – meist vor dem Hilfeplangespräch.
Erweitertes Führungszeugnis / Tätigkeitsausschluss§ 72a SGB VIII; § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII
Nach § 72a SGB VIII dürfen in der Jugendhilfe keine Personen tätig sein, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt sind; geprüft wird per Führungszeugnis.
Erziehungsbeistandschaft§ 30 SGB VIII
Ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII, die Kinder und Jugendliche selbst bei Entwicklungsproblemen unterstützt – unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

F

Fachleistungsstunde (FLS)§ 77 SGB VIII
Abrechnungseinheit ambulanter Hilfen: eine Stunde Fachkraftleistung, die neben dem direkten Kontakt meist auch Fahrt, Vor- und Nachbereitung abdeckt.

G

Gefährdungseinschätzung§ 8a Abs. 1 und 4 SGB VIII
Fachliche Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte; beim freien Träger mit beratender insoweit erfahrener Fachkraft.
GenogrammMethodenbegriff
Grafische Darstellung einer Familie über mehrere Generationen mit standardisierten Symbolen für Beziehungen und Ereignisse; Methode der Fallarbeit.
Gewaltschutzkonzept§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII
Konzept einer Einrichtung zum Schutz vor Gewalt mit Risikoanalyse, Prävention, Intervention, Beteiligung und Beschwerde – Voraussetzung der Betriebserlaubnis.
Gewichtige Anhaltspunkte§ 8a SGB VIII
Konkrete Hinweise auf Handlungen oder Lebensumstände, die das Wohl eines Kindes gefährden können – sie lösen die Gefährdungseinschätzung nach § 8a aus.
GruppenbuchPraxisbegriff (Einrichtungsdokumentation, § 47 Abs. 2 SGB VIII)
Laufende Dokumentation einer Wohngruppe mit dienstrelevanten Informationen, Absprachen und Ereignissen – Grundlage der Schichtübergabe.

H

HausbesuchPraxisbegriff (§ 31 SGB VIII)
Kontakt der Fachkraft in der Wohnung der Familie – Kernsetting ambulanter Hilfen wie SPFH; Planung, Sicherheit und Fahrtzeit prägen Qualität und Abrechnung.
Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform§ 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII, die Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbindet.
Hilfe für junge Volljährige§ 41 SGB VIII
Hilfe nach § 41 SGB VIII für junge Menschen ab 18, solange ihre Entwicklung eine selbstbestimmte Lebensführung nicht gewährleistet – in der Regel bis 21.
Hilfe zur Erziehung (HzE)§ 27 SGB VIII
Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Unterstützung nach § 27 SGB VIII, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Hilfeplan§ 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan)
Gemeinsam mit Familie und Fachkräften erstellter Plan nach § 36 SGB VIII: Bedarf, Ziele, Art der Hilfe und Zuständigkeiten – regelmäßig überprüft.
Hilfeplangespräch (HPG)§ 36 SGB VIII
Termin, in dem Jugendamt, Familie, junger Mensch und Träger den Hilfeplan aufstellen oder überprüfen; Turnus und Vorab-Berichte regelt das Jugendamt.
Hilfeplanziel§ 36 SGB VIII
Im Hilfeplan vereinbartes, möglichst überprüfbares Ziel einer Hilfe – oft gestaffelt in Richtziel, Handlungsziel und Teilziel.

I

Inobhutnahme§ 42 SGB VIII
Vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts nach § 42 SGB VIII – auf Bitte des Kindes, bei dringender Gefahr oder nach unbegleiteter Einreise.
Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)§ 8a Abs. 4, § 8b SGB VIII
Im Kinderschutz besonders qualifizierte Fachkraft, die Träger bei der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII berät – ohne die Fallverantwortung zu übernehmen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)§ 35 SGB VIII
Hilfe nach § 35 SGB VIII für Jugendliche, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen.

K

KI-KompetenzArt. 4 KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689)
Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen nach Art. 4 KI-Verordnung, für ausreichende KI-Kenntnisse ihres Personals zu sorgen.
Kindeswohlgefährdung§ 1666 BGB; § 8a SGB VIII
Gegenwärtige, erhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes; familiengerichtliche Maßnahmen regelt § 1666 BGB.
Kostenzusage§ 36a SGB VIII (Steuerungsverantwortung)
Bewilligung des Jugendamts, eine Hilfe in bestimmtem Umfang und Zeitraum zu finanzieren – Grundlage für Leistung und Abrechnung des Trägers.

L

Leistungsnachweis
Aufstellung der erbrachten Fachleistungsstunden je Hilfe und Zeitraum – Grundlage der Rechnung an das Jugendamt, oft mit Unterschrift der Familie.
Leistungsvereinbarung§§ 78b, 78c SGB VIII
Vereinbarung nach §§ 78b, 78c SGB VIII über Inhalt, Umfang und Qualität einer Leistung, betriebsnotwendige Ausstattung und Personal.
Leitweg-IDE-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern
Adressierungsmerkmal, über das E-Rechnungen öffentlicher Verwaltungen der richtigen Stelle zugeordnet werden; der Rechnungsempfänger teilt sie mit.

M

Meldepflicht nach § 47§ 47 SGB VIII
Pflicht des Trägers einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, u. a. Ereignisse mit Bezug zum Kindeswohl unverzüglich der Aufsicht zu melden (§ 47 SGB VIII).

N

Nachbetreuung§ 41a SGB VIII
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger nach Ende der Hilfe in einem notwendigen Umfang und angemessenen Zeitraum (§ 41a SGB VIII).
Nachtbereitschaft§§ 2, 5, 7 ArbZG; Tarifverträge
Dienstform in Einrichtungen, bei der die Fachkraft nachts anwesend ist und nur bei Bedarf tätig wird; die Bewertung richtet sich nach ArbZG und Tarifvertrag.

O

Ombudsstelle§ 9a SGB VIII
Unabhängige Anlaufstelle nach § 9a SGB VIII, die junge Menschen und Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe berät und vermittelt.

P

Perspektivklärung§ 37c SGB VIII
Bei Hilfen außerhalb der Familie zu klärende Frage nach § 37c SGB VIII, ob eine Rückkehr möglich ist oder eine andere dauerhafte Perspektive erarbeitet wird.

Q

Qualitätsentwicklung§ 79a SGB VIII
Pflicht der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII, Grundsätze und Maßstäbe für Qualität einschließlich Gewaltschutz zu entwickeln und anzuwenden.
Qualitätsentwicklungsvereinbarung§ 78b SGB VIII
Vereinbarung nach § 78b SGB VIII über Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsbewertung und -entwicklung, einschließlich Schutz vor Gewalt.

S

SchichtübergabePraxisbegriff (§ 34, § 45 SGB VIII)
Strukturierte Weitergabe aller dienstrelevanten Informationen beim Schichtwechsel in einer Einrichtung – mündlich und schriftlich.
Schulbegleitung§ 35a SGB VIII; § 112 SGB IX
Assistenz für Kinder mit Behinderung im Schulalltag – je nach Behinderung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder nach SGB IX finanziert.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)§ 8a SGB VIII
Pflicht von Jugendamt und Trägern, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Risiko einzuschätzen und Schutz zu organisieren.
SchutzplanPraxisbegriff im Rahmen von § 8a SGB VIII
In der Kinderschutzpraxis übliche schriftliche Vereinbarung konkreter Schritte zur Abwendung einer Gefährdung – mit Verantwortlichen, Fristen und Überprüfung.
Schweigepflicht (§ 203 StGB)§ 203 StGB
Strafbewehrte Pflicht u. a. staatlich anerkannter Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren.
Sozialdaten§ 67 Abs. 2 SGB X; §§ 61 ff. SGB VIII
Personenbezogene Daten, die eine in § 35 SGB I genannte Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben verarbeitet (§ 67 Abs. 2 SGB X); für sie gelten besondere Schutzregeln.
Sozialgeheimnis§ 35 SGB I
Anspruch jeder Person nach § 35 SGB I, dass ihre Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)§ 31 SGB VIII
Ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII: intensive Betreuung und Begleitung der ganzen Familie in ihrem Alltag, meist über längere Zeit.
Steuerungsverantwortung§ 36a SGB VIII
Grundsatz nach § 36a SGB VIII: Das Jugendamt trägt die Kosten einer Hilfe grundsätzlich nur, wenn sie auf seiner Entscheidung nach dem Hilfeplan beruht.

V

Verlaufsdokumentation§§ 62, 63 SGB VIII
Fortlaufende, datierte Dokumentation des Hilfeverlaufs mit Beobachtungen, Interventionen und Vereinbarungen – Grundlage für Berichte und Nachweise.
Vorläufige Inobhutnahme§ 42a SGB VIII
Inobhutnahme ausländischer Kinder und Jugendlicher nach unbegleiteter Einreise nach § 42a SGB VIII, bis über ihre Verteilung entschieden ist.

W

Wunsch- und Wahlrecht§ 5 SGB VIII
Recht der Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Hilfe zu äußern.

X

XRechnung
Deutscher Standard für strukturierte elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – auch Jugendämter verlangen zunehmend Rechnungen in diesem Format.

Z

Zuständigkeitsübergang§ 36b SGB VIII
Pflicht nach § 36b SGB VIII zur rechtzeitigen Zusammenarbeit, wenn ein Wechsel in ein anderes Leistungssystem absehbar ist.