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Funktion · Hilfeplanung

Hilfeplanung mit Software. Ziele nach § 36 SGB VIII im Blick

Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII lebt von Zielen, die alle verstehen – und von einem Verlauf, der zeigt, was sich bewegt hat. Ormisi übernimmt die Ziele aus dem Hilfeplan in die Fallakte, ordnet jeden Eintrag einem Ziel zu und bereitet den Bericht zum Hilfeplangespräch vor.

§ 36 SGB VIIIHilfeplangesprächZieleBeteiligung

Vom Hilfeplan in den Alltag

Damit Ziele nicht im Protokoll vom letzten Hilfeplangespräch verschwinden.

  • Haupt- und Teilziele mit Status und Überprüfungsdatum
  • Formulierung in Worten der Familie neben der fachlichen
  • Verlaufseinträge je Ziel filtern
  • HPG-Bericht als Entwurf aus freigegebenen Einträgen

Server-Standort Frankfurt am Main (EU)

Rechenzentren in Frankfurt, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Sozialdatenschutz

Rollen- und Rechtekonzept, Anvertrautes nach § 65 SGB VIII besonders geschützt.

KI mit Regeln

Wir verwenden Ihre Daten nicht zum Training von KI-Modellen.

Fachkraft entscheidet

Jeder KI-Entwurf braucht Ihre Freigabe.

Hilfeplanung im Alltag freier Träger

Hilfeplanung beginnt nach dem Hilfeplangespräch.

Das Jugendamt steuert das Hilfeplanverfahren und schreibt den Hilfeplan. Freie Träger setzen die vereinbarten Ziele um, dokumentieren den Verlauf und berichten vor der nächsten Fortschreibung. Zwischen zwei Gesprächen liegen oft sechs Monate – und in dieser Zeit entscheidet sich, ob die Ziele im Alltag ankommen.

Genau dort setzt die Hilfeplanung in Ormisi an. Die Ziele stehen in der digitalen Fallakte, nicht in einem PDF im Mailpostfach. Jeder Verlaufseintrag kann einem Ziel zugeordnet werden. So sieht die Fachkraft beim nächsten Hausbesuch, woran gerade gearbeitet wird, und die Leitung erkennt, wo eine Hilfe stockt.

Die Funktion ist Teil der Software für die Jugendhilfe und gilt für ambulante Hilfen ebenso wie für die Wohngruppe. In der ambulanten Jugendhilfe sind es oft Ziele wie eine verlässliche Morgenroutine, in der stationären Hilfe Schritte zur Verselbstständigung oder zur Rückkehr in die Familie.

Was die Hilfeplanung kann

Ziele, die man im Verlauf wiederfindet.

Die Hilfeplanung ist kein eigenes Programm, sondern ein Bereich der Fallakte – dadurch hängt alles zusammen.

Haupt- und Teilziele

Ziele hierarchisch anlegen, einer Hilfe zuordnen und mit einem Überprüfungsdatum versehen.

In Worten der Familie

Neben der fachlichen Formulierung steht wörtlich, wie die Familie oder der junge Mensch das Ziel ausdrückt.

Status je Ziel

Offen, in Arbeit, erreicht oder verworfen – mit einem Klick geändert und für alle Beteiligten sichtbar.

Verlauf je Ziel

Einträge mit Zielbezug lassen sich in der Dokumentation nach Ziel filtern. So entsteht die Grundlage für jeden Bericht.

HPG-Bericht als Entwurf

Aus freigegebenen Einträgen entsteht ein Berichtsentwurf, nach Zielen gegliedert, jeder Satz mit Quelle.

Fristen zum Gespräch

Hilfeplangespräch, Berichtsabgabe und Ende der Kostenzusage erinnern rechtzeitig – Fachkraft und Leitung.

So sieht es aus

Ziele, Fristen und der Weg zum Bericht.

Die Hilfeplanziele einer Familie mit Teilzielen und Status – und die Fristenliste, die an das nächste Hilfeplangespräch erinnert.

Hilfeplanung mit Software. Ziele nach § 36 SGB VIII im Blick – Hilfeplanziele in der Fallakte mit Teilzielen, Status und Formulierung der Familie
Ziele aus dem Hilfeplan mit Teilzielen, Status und Überprüfungsdatum – in fachlicher Sprache und in Worten der Familie.
Fristen und Wiedervorlagen für Hilfeplangespräch, Bericht und Kostenzusage
Fristen- und Wiedervorlagedienst: Hilfeplangespräch, Berichtsabgabe, Zusageende und Schutzplan-Kontrolle in einer Liste.
Hilfeplanziele mit Status und Überprüfungsdatum auf dem Smartphone
Ziele aus dem Hilfeplan mit Teilzielen, Status und Überprüfungsdatum – in fachlicher Sprache und in Worten der Familie.

Ein Hilfeplanzyklus

Vom Hilfeplangespräch zum nächsten.

So begleitet die Software einen typischen Zyklus zwischen zwei Gesprächen beim Jugendamt.

  1. 1

    Ziele übernehmen

    Nach dem Gespräch trägt die Fachkraft die vereinbarten Ziele ein – fachlich und in Worten der Familie, mit Überprüfungsdatum.

  2. 2

    Im Alltag dokumentieren

    Jeder Hausbesuch oder Gruppenalltag wird mit Zielbezug festgehalten. Der Status eines Ziels wird angepasst, sobald sich etwas ändert.

  3. 3

    Bericht vorbereiten

    Vor dem Termin erscheint die Frist im Dashboard. Der HPG-Bericht entsteht als Entwurf aus den freigegebenen Einträgen je Ziel.

  4. 4

    Mit der Familie besprechen

    Der Entwurf wird geprüft, freigegeben und mit der Familie besprochen, bevor er an das Jugendamt geht.

Beteiligung

Hilfeplanung mit der Familie, nicht über sie.

§ 36 SGB VIII verlangt, dass Personensorgeberechtigte und Kinder oder Jugendliche an der Hilfeplanung beteiligt werden. In der Software zeigt sich das an kleinen Stellen: Das Feld „In Worten der Familie“ bewahrt die eigene Formulierung. Im Bereich Beteiligung halten Sie Rückmeldungen und Beschwerden der Familie mit Status fest, und Erklärungen wie Einwilligungen oder Schweigepflichtentbindungen stehen mit Gültigkeit in der Akte.

Berichte durchlaufen eigene Stufen: Entwurf, geprüft, freigegeben, mit der Familie besprochen, versendet. So bleibt sichtbar, ob ein Bericht vor dem Versand gemeinsam gelesen wurde.

  • Ziel in Worten der Familie
  • Rückmeldungen und Beschwerden mit Status
  • Einwilligungen mit Gültigkeit
  • Bericht „mit Familie besprochen“

Berichte mit Quelle

Weniger Schreibzeit vor dem Hilfeplangespräch.

Für den Bericht zum Hilfeplangespräch liest die Software die freigegebenen Verlaufseinträge des Zeitraums und gliedert einen Entwurf nach den Zielen. Jeder Satz verweist auf den Eintrag, aus dem er stammt. Sie formulieren nach, streichen und ergänzen – der Entwurf ist ein Startpunkt, kein fertiges Dokument.

Jeder KI-Entwurf braucht die Freigabe der Fachkraft. Wir verwenden Ihre Daten nicht zum Training von KI-Modellen. Wie Diktat und Berichtsentwurf genau funktionieren, zeigt die Seite zur KI-Dokumentation per Spracheingabe.

Noch in Vorbereitung

Diese Ergänzungen zur Hilfeplanung sind geplant, aber noch nicht verfügbar.

  • Protokoll des Hilfeplangesprächs als eigene Vorlagein Vorbereitung
  • Zielskalierung mit Verlaufsgrafik je Zielin Vorbereitung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hilfeplanung

Ersetzt die Software den Hilfeplan des Jugendamts?

Nein. Den Hilfeplan erstellt das Jugendamt im Verfahren nach § 36 SGB VIII. Die Software unterstützt den freien Träger dabei, die vereinbarten Ziele umzusetzen, den Verlauf zu dokumentieren und den Bericht für das nächste Gespräch vorzubereiten.

Können Ziele in Teilziele gegliedert werden?

Ja. Jedes Ziel kann Teilziele haben, die eigenständig einen Status bekommen. Ein Überprüfungsdatum je Ziel hilft, den Stand vor dem nächsten Hilfeplangespräch gemeinsam mit der Familie anzuschauen.

Wie entsteht der Bericht zum Hilfeplangespräch?

Sie wählen Hilfe, Berichtsart und Zeitraum. Die Software erstellt aus den freigegebenen Einträgen einen nach Zielen gegliederten Entwurf, jeder Satz mit Quelle. Sie prüfen, überarbeiten und geben frei; erst dann kann der Bericht versendet werden.

Werden Fristen für das Hilfeplangespräch automatisch angelegt?

Termine des Hilfeplangesprächs und Berichtsabgaben legen Sie als Frist oder Wiedervorlage an; das Ende einer Kostenzusage wird automatisch übernommen. Alle Fristen erscheinen im Dashboard der Fachkraft und gesammelt bei der Leitung.

Funktioniert die Hilfeplanung auch in der Wohngruppe?

Ja. Ziele, Verlauf und Berichte sind für ambulante und stationäre Hilfen gleich aufgebaut. Einträge aus dem Gruppenbuch und aus der Fallakte ergänzen sich, wenn ein Kind in der Wohngruppe lebt.

HPG am 20.11. · Bericht freigegeben

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