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Stand 5. November 2026

Selbstcheck: Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII

Zehn Fragen für Leitung und Träger – vor dem Antrag oder als jährliche Überprüfung. Jedes „Nein“ ist ein Thema für das nächste Leitungstreffen.

Konzept und Voraussetzungen

  • 1. Entspricht die gelebte Praxis der genehmigten Konzeption (Zielgruppe, Plätze, Alter)?
  • 2. Ist das Gewaltschutzkonzept auf diese Einrichtung zugeschnitten, bekannt und im letzten Jahr überprüft?
  • 3. Kennen die Kinder ihre Beteiligungs- und Beschwerdewege, auch nach außen?
  • 4. Werden Personalschlüssel und Fachkraftanteil im Dienstplan tatsächlich eingehalten?

Personal

  • 5. Liegen für alle Beschäftigten Qualifikationsnachweise vor?
  • 6. Ist die Prüfung der erweiterten Führungszeugnisse dokumentiert und wird sie regelmäßig wiederholt?

Melden und dokumentieren

  • 7. Sind Personal- und Leitungswechsel der Aufsicht gemeldet?
  • 8. Gibt es ein Verfahren für Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2, auch nachts und am Wochenende?
  • 9. Sind Aufzeichnungen über den Betrieb mindestens fünf Jahre auffindbar?
  • 10. Könnten Sie bei einer unangemeldeten Prüfung heute alle Unterlagen innerhalb einer Stunde vorlegen?

Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/betriebserlaubnis-45-sgb-viii