Stand 5. November 2026
Selbstcheck: Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
Zehn Fragen für Leitung und Träger – vor dem Antrag oder als jährliche Überprüfung. Jedes „Nein“ ist ein Thema für das nächste Leitungstreffen.
Konzept und Voraussetzungen
- 1. Entspricht die gelebte Praxis der genehmigten Konzeption (Zielgruppe, Plätze, Alter)?
- 2. Ist das Gewaltschutzkonzept auf diese Einrichtung zugeschnitten, bekannt und im letzten Jahr überprüft?
- 3. Kennen die Kinder ihre Beteiligungs- und Beschwerdewege, auch nach außen?
- 4. Werden Personalschlüssel und Fachkraftanteil im Dienstplan tatsächlich eingehalten?
Personal
- 5. Liegen für alle Beschäftigten Qualifikationsnachweise vor?
- 6. Ist die Prüfung der erweiterten Führungszeugnisse dokumentiert und wird sie regelmäßig wiederholt?
Melden und dokumentieren
- 7. Sind Personal- und Leitungswechsel der Aufsicht gemeldet?
- 8. Gibt es ein Verfahren für Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2, auch nachts und am Wochenende?
- 9. Sind Aufzeichnungen über den Betrieb mindestens fünf Jahre auffindbar?
- 10. Könnten Sie bei einer unangemeldeten Prüfung heute alle Unterlagen innerhalb einer Stunde vorlegen?
Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/betriebserlaubnis-45-sgb-viii