Stand 5. November 2026
Checkliste: Mitteilung ans Jugendamt nach § 8a SGB VIII
Vor dem Absenden prüfen. Formular und Übermittlungsweg Ihres Jugendamts haben Vorrang.
Vor der Mitteilung
- Gefährdungseinschätzung mit Leitung und insoweit erfahrener Fachkraft durchgeführt und dokumentiert
- Eigene Hilfen und Absprachen ausgeschöpft oder nicht ausreichend – Begründung notiert
- Bei akuter Gefahr: sofort telefonisch informiert (Jugendamt / Bereitschaftsdienst / Polizei)
- Eltern über die Mitteilung informiert – oder Begründung, warum nicht
Inhalt
- Daten des Kindes, weitere Kinder im Haushalt, Aufenthaltsort
- Daten und Erreichbarkeit der Eltern / Erziehungsberechtigten
- Anhaltspunkte beschreibend, mit Datum und Quelle
- Ergebnis der Einschätzung und Beratung durch die ieF
- Beteiligung von Eltern und Kind und ihre Sicht
- Bisherige Schritte, weitere beteiligte Stellen
- Ansprechperson beim Träger mit Erreichbarkeit
Übermittlung und danach
- Vereinbarten, sicheren Übermittlungsweg genutzt (keine unverschlüsselte E-Mail)
- Datum, Uhrzeit, Empfänger:in notiert
- Eingangsbestätigung erhalten am: ________
- Weitere Zusammenarbeit und Rolle des Trägers mit dem Jugendamt geklärt
- Rückmeldung des Jugendamts dokumentiert
Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/mitteilung-jugendamt-8a-meldung