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Stand 5. November 2026

Checkliste: Mitteilung ans Jugendamt nach § 8a SGB VIII

Vor dem Absenden prüfen. Formular und Übermittlungsweg Ihres Jugendamts haben Vorrang.

Vor der Mitteilung

  • Gefährdungseinschätzung mit Leitung und insoweit erfahrener Fachkraft durchgeführt und dokumentiert
  • Eigene Hilfen und Absprachen ausgeschöpft oder nicht ausreichend – Begründung notiert
  • Bei akuter Gefahr: sofort telefonisch informiert (Jugendamt / Bereitschaftsdienst / Polizei)
  • Eltern über die Mitteilung informiert – oder Begründung, warum nicht

Inhalt

  • Daten des Kindes, weitere Kinder im Haushalt, Aufenthaltsort
  • Daten und Erreichbarkeit der Eltern / Erziehungsberechtigten
  • Anhaltspunkte beschreibend, mit Datum und Quelle
  • Ergebnis der Einschätzung und Beratung durch die ieF
  • Beteiligung von Eltern und Kind und ihre Sicht
  • Bisherige Schritte, weitere beteiligte Stellen
  • Ansprechperson beim Träger mit Erreichbarkeit

Übermittlung und danach

  • Vereinbarten, sicheren Übermittlungsweg genutzt (keine unverschlüsselte E-Mail)
  • Datum, Uhrzeit, Empfänger:in notiert
  • Eingangsbestätigung erhalten am: ________
  • Weitere Zusammenarbeit und Rolle des Trägers mit dem Jugendamt geklärt
  • Rückmeldung des Jugendamts dokumentiert

Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/mitteilung-jugendamt-8a-meldung