Stand 5. November 2026
Checkliste: Meldung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
Für die Leitung und die Rufbereitschaft. Ersetzt nicht das Formular Ihres Landesjugendamts, sondern hilft, es vollständig und zügig auszufüllen.
Sofort
- Schutz und Versorgung der Betroffenen sichergestellt
- Leitung bzw. Rufbereitschaft informiert (Uhrzeit: ____)
- Bei Bedarf Polizei, Notarzt, Vermisstenanzeige veranlasst
- Personensorgeberechtigte und belegendes Jugendamt informiert
Meldung
- Formular des Landesjugendamts verwendet
- Datum, Uhrzeit, Ort, Ablauf sachlich beschrieben
- Beteiligte datensparsam benannt
- Folgen und Sofortmaßnahmen benannt
- Offene Punkte gekennzeichnet
- Versendet am ____ um ____ durch ____
Danach
- Eingangsbestätigung oder Rückmeldung der Aufsicht abgelegt
- Nachbericht zugesagt bis ____
- Aufarbeitung im Team terminiert
- Prüfen: Anpassung von Abläufen oder Schutzkonzept nötig?
- Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahrt
Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/meldepflicht-47-sgb-viii