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Stand 5. November 2026

Checkliste: Meldung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

Für die Leitung und die Rufbereitschaft. Ersetzt nicht das Formular Ihres Landesjugendamts, sondern hilft, es vollständig und zügig auszufüllen.

Sofort

  • Schutz und Versorgung der Betroffenen sichergestellt
  • Leitung bzw. Rufbereitschaft informiert (Uhrzeit: ____)
  • Bei Bedarf Polizei, Notarzt, Vermisstenanzeige veranlasst
  • Personensorgeberechtigte und belegendes Jugendamt informiert

Meldung

  • Formular des Landesjugendamts verwendet
  • Datum, Uhrzeit, Ort, Ablauf sachlich beschrieben
  • Beteiligte datensparsam benannt
  • Folgen und Sofortmaßnahmen benannt
  • Offene Punkte gekennzeichnet
  • Versendet am ____ um ____ durch ____

Danach

  • Eingangsbestätigung oder Rückmeldung der Aufsicht abgelegt
  • Nachbericht zugesagt bis ____
  • Aufarbeitung im Team terminiert
  • Prüfen: Anpassung von Abläufen oder Schutzkonzept nötig?
  • Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahrt

Redaktion Ormisi · Erstellt von der Redaktion auf Grundlage der Praxis eines freien Trägers der ambulanten Jugendhilfe und der angegebenen Quellen. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Vereinbarungen mit dem Jugendamt und Ihre Leitung. Quelle: https://ormisi.de/wissen/meldepflicht-47-sgb-viii