Offline dokumentieren im Hausbesuch: sicher und ohne Datenverlust
Offline dokumentieren zu können, klingt nach einem technischen Detail – im Alltag ambulanter Fachkräfte entscheidet es darüber, ob ein Eintrag sofort entsteht oder abends aus dem Gedächtnis. Funklöcher im Treppenhaus, auf dem Land oder im Keller einer Wohnanlage sind normal. Dieser Artikel zeigt, was eine Offline-App für die Jugendhilfe können muss, wie Sie Daten auf dem Gerät schützen, was bei Verlust des Diensthandys zu tun ist und wie ein Arbeitsablauf ohne Doppelarbeit aussieht.
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Das Problem: Funklöcher und Doppelarbeit
Viele Fachkräfte kennen den Ablauf: Nach dem Hausbesuch schnell ein paar Stichworte auf Papier oder in die Notiz-App des Handys, abends im Büro oder am Küchentisch alles noch einmal in die Fachsoftware übertragen. Das kostet doppelt Zeit, und Details gehen verloren. Dazu kommt ein Datenschutzproblem: Zettel und private Notiz-Apps sind nicht für Falldaten gemacht.
Die Ursache ist oft schlicht fehlendes Netz. Eine Software, die nur mit stabiler Verbindung funktioniert, zwingt zur Zwischenablage. Eine Offline-App erlaubt dagegen, den Termin dort abzuschließen, wo er stattgefunden hat – und später gleicht sich alles von selbst ab. Wie Sie Hausbesuche so planen, dass nach jedem Termin Zeit zum Dokumentieren bleibt, zeigt der Artikel Hausbesuche planen.
Anforderungen an Offline-Dokumentation
„Offline-fähig“ steht in vielen Produktbeschreibungen. Was dahintersteckt, unterscheidet sich stark. Prüfen Sie diese Punkte:
| Anforderung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Was offline geht | Termin abschließen, Dauer und Kontaktart, Fahrt, Notiz – nicht nur Lesen. Die Termine des Tages müssen vorab auf dem Gerät sein. |
| Speicherung auf dem Gerät | Daten liegen in einem geschützten Bereich der App, nicht als lose Datei oder im Foto-Ordner. |
| Synchronisierung | Abgleich ohne Knopfdruck, sobald Netz da ist; sichtbar, was noch auf dem Gerät wartet. |
| Konflikte | Bearbeiten zwei Personen denselben Fall offline, darf nichts stillschweigend überschrieben werden. |
| Bereinigung | Übertragene Daten werden nach einer festen Frist vom Gerät entfernt; nicht übertragene bleiben, bis der Abgleich gelungen ist. |
| Sensible Angaben | Schutzadressen und besonders geschützte Inhalte sind auch offline nicht sichtbar. |
Datenschutz auf dem Gerät
Daten auf einem Smartphone sind mobil – und damit verlierbar. Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind; bei Falldaten der Jugendhilfe ist das Risiko hoch. Die Speicherung auf dem Gerät ist dabei nicht verboten: Nach § 63 SGB VIII – für freie Träger über § 61 Abs. 3 SGB VIII entsprechend – dürfen Sozialdaten gespeichert werden, soweit das für die Aufgabe erforderlich ist, und für eine Dokumentation vor Ort ist es das. Entscheidend ist der Schutz.
- Dienstliche Geräte statt privater Smartphones – oder, wenn private Geräte zugelassen sind, eine klare Regelung mit getrennten Bereichen.
- Bildschirmsperre mit PIN oder biometrischer Entsperrung und kurzer automatischer Sperrzeit.
- Geräteverschlüsselung einschalten; bei aktuellen Smartphones ist sie meist mit der Bildschirmsperre verbunden.
- Eine Geräteverwaltung (Mobile Device Management), mit der der Träger Geräte sperren und aus der Ferne löschen kann.
- Keine Falldaten in Messenger, Fotos oder Notiz-Apps außerhalb der Fachsoftware.
- Regelmäßige Updates von Betriebssystem und Browser.
Private Smartphones: was Träger regeln sollten
Nicht jeder Träger kann alle Fachkräfte mit Diensthandys ausstatten. Wer private Geräte zulässt, übernimmt trotzdem die Verantwortung für die Falldaten darauf. Das ist möglich, verlangt aber klare Absprachen – und die Zustimmung der Mitarbeitenden, denn der Träger greift damit in deren privates Gerät ein. Regeln Sie mindestens:
- Welche Mindestanforderungen gelten: aktuelles Betriebssystem, Bildschirmsperre, Geräteverschlüsselung.
- Dass Falldaten ausschließlich in der Fachsoftware liegen – nicht in Fotos, Downloads, Messengern oder Cloud-Speichern des privaten Kontos.
- Ob und wie der Träger Daten der Fachsoftware bei Verlust oder Ausscheiden vom Gerät entfernen kann, ohne private Daten zu berühren.
- Wer bei Verlust sofort informiert wird.
- Wie die Nutzung vergütet oder ausgeglichen wird.
Wenn das Diensthandy verloren geht
Ein verlorenes Gerät mit Falldaten kann eine Datenschutzverletzung sein. Ob sie meldepflichtig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Daten verschlüsselt und durch eine Sperre geschützt waren – deshalb sind die Maßnahmen oben so wichtig. Gehen Sie bei Verlust so vor:
- Sofort Leitung und IT oder Ansprechperson informieren, auch außerhalb der Dienstzeit.
- Gerät über die Geräteverwaltung sperren und, wenn nötig, aus der Ferne löschen.
- Zugang zur Fachsoftware sichern: Passwort ändern und Anmeldungen auf dem verlorenen Gerät beenden lassen.
- Festhalten, welche Daten auf dem Gerät gewesen sein können und ob sie geschützt waren.
- Die oder der Datenschutzbeauftragte prüft, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nötig ist.
Diktat statt Mitschnitt
Mobile Geräte verleiten dazu, Gespräche einfach mitlaufen zu lassen. Das ist keine gute Idee: Nach § 201 StGB ist das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes strafbar, und eine Familie, die ein laufendes Gerät sieht, spricht anders. Dokumentieren Sie stattdessen nach dem Termin in eigenen Worten – schriftlich oder per Diktat. Wie Sie gut strukturiert diktieren, zeigt der Artikel Dokumentieren per Spracheingabe.
Praxisablauf: Termin, offline erfassen, automatisch abgleichen
So sieht ein Tag mit einer Offline-App aus. Am Morgen, noch mit Netz, lädt die App die Termine des Tages. Nach jedem Hausbesuch schließt die Fachkraft den Termin ab: Dauer, Kontaktart, Fahrt und eine kurze Notiz oder ein Diktat. Ein Hinweis zeigt, dass sie offline arbeitet und wie viele Änderungen auf dem Gerät warten. Sobald wieder Verbindung besteht, gleicht sich alles ab; nach dem Abgleich sieht sie, welche Einträge zur Prüfung bereitstehen.
In Ormisi funktionieren Termin abschließen, Kontakte mit Fachleistungsstunden, Fahrten und Notizen ganz ohne Netz. Einträge werden nie stillschweigend überschrieben; arbeiten zwei Personen offline am selben Fall, bleiben beide Einträge erhalten. Offline-Daten liegen im Speicher der Anwendung, übertragene Einträge werden nach 24 Stunden vom Gerät entfernt, und Schutzadressen werden auch offline nicht angezeigt. Die Anwendung läuft im Browser und lässt sich auf dem Startbildschirm ablegen.
Häufige Fragen
Ist Offline-Speicherung von Sozialdaten erlaubt?
Ja, wenn sie für die Aufgabe erforderlich ist und angemessen geschützt wird. Nach Art. 32 DSGVO braucht es geeignete Maßnahmen, etwa dienstliche Geräte mit Bildschirmsperre und Verschlüsselung, eine geschützte Speicherung in der App und eine Bereinigung nach dem Abgleich.
Was passiert bei Verlust des Diensthandys?
Informieren Sie sofort Leitung und IT, lassen Sie das Gerät sperren oder aus der Ferne löschen und den Zugang zur Fachsoftware sichern. Die oder der Datenschutzbeauftragte prüft, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nötig ist – das hängt auch davon ab, wie gut die Daten geschützt waren.
Darf ich Gespräche mit Familien aufnehmen?
Nur mit vorheriger Einwilligung aller Sprechenden; das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar. Dokumentieren Sie nach dem Termin in eigenen Worten, schriftlich oder per Diktat.
Was passiert, wenn zwei Kolleginnen denselben Fall offline bearbeiten?
Eine gute Offline-App überschreibt keine Einträge stillschweigend. In Ormisi bleiben beide Einträge erhalten und erscheinen nach dem Abgleich nacheinander im Verlauf.
Funktioniert auch das Diktat ohne Netz?
Die Aufnahme selbst kann auf dem Gerät gesichert werden; die Umwandlung in Text und die Strukturierung mit KI brauchen in der Regel eine Verbindung. In Ormisi wird die Aufnahme gesichert und strukturiert, sobald wieder Verbindung besteht. Prüfen und freigeben können Sie den Entwurf danach wie gewohnt.
Brauche ich eine App aus dem App Store?
Nicht unbedingt. Manche Anwendungen laufen im Browser und lassen sich auf dem Startbildschirm ablegen; sie funktionieren dann ähnlich wie eine installierte App, auch offline. Wichtig ist, dass die Daten im geschützten Speicher der Anwendung liegen und nicht als lose Dateien.
Quellen
Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.
- [1]Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung · dsgvo-gesetz.de (Textwiedergabe)
- [2]§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes · Bundesministerium der Justiz
- [3]§ 63 SGB VIII – Datenspeicherung · Bundesministerium der Justiz
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Die Offline-App von Ormisi funktioniert im Treppenhaus, im Funkloch und auf dem Land – und gleicht sich ohne doppelte Einträge ab.