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Glossar · § 77 SGB VIII

Fachleistungsstunde (FLS)

Abrechnungseinheit ambulanter Hilfen: eine Stunde Fachkraftleistung, die neben dem direkten Kontakt meist auch Fahrt, Vor- und Nachbereitung abdeckt.

Was bedeutet „Fachleistungsstunde“?

Die Fachleistungsstunde ist die übliche Abrechnungseinheit für ambulante Hilfen zur Erziehung wie Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Das Jugendamt bewilligt ein Kontingent an Fachleistungsstunden je Woche oder Monat, der freie Träger erbringt die Leistung und rechnet die geleisteten Stunden ab.

Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht. Was eine Fachleistungsstunde umfasst, regelt die Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt: meist den direkten Kontakt mit der Familie (Face-to-Face) und anteilig indirekte Leistungen wie Fahrzeit, Dokumentation, Fallbesprechung oder Hilfeplangespräch. Der Preis je Fachleistungsstunde wird aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten kalkuliert.

In der Praxis entscheidet die Kalkulation über die Wirtschaftlichkeit eines ambulanten Dienstes: Wie viele Stunden eine Vollzeitkraft im Jahr tatsächlich abrechnen kann, hängt von Urlaub, Krankheit, Fortbildung und den nicht abrechenbaren Zeiten ab. Diese Rechengröße heißt in vielen Entgeltmodellen Divisor. Wer die Fachleistungsstunde sauber dokumentiert – Datum, Dauer, Kontaktart, Fahrt –, kann dem Jugendamt jede abgerechnete Stunde belegen.

Auch: FLS, Fachleistungsstundensatz

Abrechnung Fachleistungsstunden mit Ormisi

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