Glossar
Leistungsnachweis
Aufstellung der erbrachten Fachleistungsstunden je Hilfe und Zeitraum – Grundlage der Rechnung an das Jugendamt, oft mit Unterschrift der Familie.
Was bedeutet „Leistungsnachweis“?
Der Leistungsnachweis listet für einen Abrechnungszeitraum, meist einen Monat, alle Kontakte und Leistungen einer Hilfe auf: Datum, Dauer, Art der Leistung und häufig die Unterschrift der Familie oder des jungen Menschen. Viele Jugendämter verlangen ihn als Anlage zur Rechnung.
Welche Angaben ein Leistungsnachweis enthalten muss, ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Jugendamt. Inhalte aus Gesprächen gehören nicht hinein – der Nachweis belegt Umfang und Art der Leistung, nicht die Falldokumentation.
Rechtsgrundlage sind die Vereinbarungen über Kostenübernahme nach § 77 SGB VIII bzw. – bei Leistungen nach § 78a – die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Je sauberer die Kontakte zeitnah erfasst werden, desto weniger Rückfragen gibt es: Ein Leistungsnachweis, der aus denselben Daten entsteht wie die Rechnung, passt automatisch zu ihr. Unterschriften der Familie verlangen nicht alle Jugendämter; wo sie gefordert sind, sollte das Verfahren im Team einheitlich geregelt sein.
Auch: Stundennachweis, Tätigkeitsnachweis