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Glossar · § 36 SGB VIII

Hilfeplangespräch (HPG)

Termin, in dem Jugendamt, Familie, junger Mensch und Träger den Hilfeplan aufstellen oder überprüfen; Turnus und Vorab-Berichte regelt das Jugendamt.

Was bedeutet „Hilfeplangespräch“?

Im Hilfeplangespräch kommen die Beteiligten einer Hilfe zur Erziehung zusammen: die fallführende Fachkraft des Jugendamts, die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und die Fachkräfte des leistungserbringenden Trägers. Gemeinsam wird nach § 36 SGB VIII der Hilfeplan aufgestellt oder überprüft, ob die gewählte Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Das Gesetz spricht vom Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und der Beteiligung der Betroffenen; die Form des Gesprächs ist nicht vorgeschrieben.

Wie oft Hilfeplangespräche stattfinden, legt das Jugendamt fest – häufig halbjährlich. Vorab erwarten viele Jugendämter einen Entwicklungsbericht des Trägers. Für eine gute Vorbereitung lohnt es sich, die Ziele des letzten Hilfeplans mit dem jungen Menschen und den Eltern zu besprechen, ihre Sicht einzuholen und offene Fragen wie Umfang, Dauer oder Anschluss der Hilfe vorher zu klären.

Auch: HPG, Hilfeplankonferenz

Quellen

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