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Glossar · § 36 SGB VIII

Hilfeplanziel

Im Hilfeplan vereinbartes, möglichst überprüfbares Ziel einer Hilfe – oft gestaffelt in Richtziel, Handlungsziel und Teilziel.

Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Hilfeplanziele formulieren: Methode und 25 Beispiele

Was bedeutet „Hilfeplanziel“?

Hilfeplanziele beschreiben, was eine Hilfe erreichen soll. Sie werden im Hilfeplangespräch gemeinsam mit Familie und jungem Menschen vereinbart und bilden den roten Faden für Dokumentation, Berichte und die Überprüfung der Hilfe nach § 36 SGB VIII. Gesetzlich ist ihre Form nicht vorgegeben; in der Praxis verbreitet ist eine Staffelung: ein übergeordnetes Richtziel, daraus abgeleitete Handlungsziele und konkrete Teilziele oder Schritte für die nächsten Monate.

Gute Hilfeplanziele sind in der Sprache der Familie formuliert, beschreiben einen erwünschten Zustand statt eines Defizits und lassen sich beobachten. Kriterien wie SMART (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) helfen, sind aber kein Selbstzweck. Für Fachkräfte des Trägers gilt: Ordnen Sie Verlaufseinträge laufend den Zielen zu – dann lässt sich vor dem nächsten Hilfeplangespräch zeigen, was erreicht wurde und was nicht.

Auch: Ziele im Hilfeplan, Handlungsziel

„Hilfeplanziel“ in der Praxis

Quellen

Spracheingabe & KI-Berichte mit Ormisi

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