Glossar · § 36 SGB VIII
Hilfeplanziel
Im Hilfeplan vereinbartes, möglichst überprüfbares Ziel einer Hilfe – oft gestaffelt in Richtziel, Handlungsziel und Teilziel.
Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Hilfeplanziele formulieren: Methode und 25 Beispiele
Was bedeutet „Hilfeplanziel“?
Hilfeplanziele beschreiben, was eine Hilfe erreichen soll. Sie werden im Hilfeplangespräch gemeinsam mit Familie und jungem Menschen vereinbart und bilden den roten Faden für Dokumentation, Berichte und die Überprüfung der Hilfe nach § 36 SGB VIII. Gesetzlich ist ihre Form nicht vorgegeben; in der Praxis verbreitet ist eine Staffelung: ein übergeordnetes Richtziel, daraus abgeleitete Handlungsziele und konkrete Teilziele oder Schritte für die nächsten Monate.
Gute Hilfeplanziele sind in der Sprache der Familie formuliert, beschreiben einen erwünschten Zustand statt eines Defizits und lassen sich beobachten. Kriterien wie SMART (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) helfen, sind aber kein Selbstzweck. Für Fachkräfte des Trägers gilt: Ordnen Sie Verlaufseinträge laufend den Zielen zu – dann lässt sich vor dem nächsten Hilfeplangespräch zeigen, was erreicht wurde und was nicht.
Auch: Ziele im Hilfeplan, Handlungsziel
„Hilfeplanziel“ in der Praxis
- Hilfeplanziele formulieren: Methode und 25 Beispiele
Hilfeplanziele so formulieren, dass sie überprüfbar sind: Richtziel, Handlungsziel, Teilziel, SMART-Kriterien und 25 Beispiele aus ambulant und stationär.
- Hilfeplangespräch vorbereiten: Checkliste und Zeitplan für Fachkräfte
Hilfeplangespräch vorbereiten aus Sicht des freien Trägers: Zeitplan, Vorab-Bericht, Familie einbinden, Ablauf und Checkliste zum Ausdrucken.
- Entwicklungsbericht in der Jugendhilfe schreiben: Gliederung, Beispiele, Vorlage
Entwicklungsbericht in der Jugendhilfe schreiben: Gliederung, Formulierungsbeispiele, Datenschutz und kostenlose Vorlage für ambulant und stationär.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz