Zum Inhalt springen

Glossar · § 36 Abs. 2 SGB VIII (Überprüfung der Hilfe)

Entwicklungsbericht

Bericht des Trägers an das Jugendamt über den Verlauf einer Hilfe, gegliedert nach den Hilfeplanzielen – meist vor dem Hilfeplangespräch.

Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Entwicklungsbericht in der Jugendhilfe schreiben: Gliederung, Beispiele, Vorlage

Was bedeutet „Entwicklungsbericht“?

Der Entwicklungsbericht (auch Verlaufsbericht oder Hilfeplanbericht) beschreibt, wie sich eine Hilfe seit dem letzten Hilfeplangespräch entwickelt hat. Er stützt sich auf die laufende Verlaufsdokumentation und ordnet Beobachtungen den vereinbarten Zielen zu.

Ein guter Entwicklungsbericht trennt Beobachtung und Bewertung, gibt die Sicht von Kind und Eltern wieder und endet mit einer fachlichen Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Hilfe. Form und Abgabefrist legt das jeweilige Jugendamt fest.

In der stationären Jugendhilfe stützt sich der Bericht auf das Gruppenbuch und die Tagesdokumentation je Kind; in ambulanten Hilfen auf die Verlaufseinträge nach jedem Kontakt. Datenschutzrechtlich gilt: In den Bericht gehört, was das Jugendamt zur Steuerung der Hilfe braucht. Inhalte, die einer Fachkraft im Vertrauen anvertraut wurden, werden nur mit Einwilligung oder unter den gesetzlichen Ausnahmen weitergegeben. Der Bericht sollte vor der Abgabe mit der Familie und dem jungen Menschen besprochen werden.

Auch: Verlaufsbericht, Hilfeplanbericht, Sachstandsbericht

„Entwicklungsbericht“ in der Praxis

Quellen

Spracheingabe & KI-Berichte mit Ormisi

Funktion ansehen