Glossar · Praxisbegriff (§ 31 SGB VIII)
Hausbesuch
Kontakt der Fachkraft in der Wohnung der Familie – Kernsetting ambulanter Hilfen wie SPFH; Planung, Sicherheit und Fahrtzeit prägen die Qualität.
Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Hausbesuche planen in der ambulanten Jugendhilfe: Woche, Wege, Sicherheit
Was bedeutet „Hausbesuch“?
Ambulante Hilfen wie die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII finden zu großen Teilen dort statt, wo Familien leben. Der Hausbesuch ermöglicht, Alltag, Abläufe und Ressourcen direkt zu sehen und Veränderungen dort zu üben, wo sie gelingen sollen. Zugleich ist die Wohnung ein geschützter Raum: Ein Hausbesuch braucht Vereinbarung, Respekt und Transparenz darüber, was die Fachkraft dokumentiert.
Organisatorisch prägen Hausbesuche den Arbeitstag ambulanter Dienste: Fahrzeiten, Absagen, kurzfristige Krisen. Wie Fahrzeit und Ausfälle abgerechnet werden, regelt die Vereinbarung mit dem Jugendamt – häufig sind sie im Fachleistungsstundensatz eingepreist. Für die Sicherheit der Fachkräfte haben sich Regeln wie Terminhinterlegung im Team, Erreichbarkeit und das Recht zum Abbruch bewährt. Dokumentiert wird zeitnah nach dem Termin, idealerweise noch unterwegs. Eine Offline-fähige App hilft dort, wo im Treppenhaus kein Netz ist.
Auch: aufsuchende Arbeit, Familienbesuch
„Hausbesuch“ in der Praxis
- Hausbesuche planen in der ambulanten Jugendhilfe: Woche, Wege, Sicherheit
Hausbesuche in SPFH und Erziehungsbeistand gut planen: Wochenstruktur, realistische Wegezeiten, Sicherheit, Vertretung und Dokumentation direkt danach.
- Fahrtzeiten und Fahrtkosten in der ambulanten Jugendhilfe
Wie Fahrt- und Wegezeiten in Fachleistungsstunden-Modellen geregelt sind, was abgerechnet werden darf und wie Sie Kilometer sauber dokumentieren.
- Offline dokumentieren im Hausbesuch: sicher und ohne Datenverlust
Dokumentieren ohne Netz: Was eine Offline-App für die Jugendhilfe können muss – Speicherung, Synchronisierung, Geräteverlust und Datenschutz.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe · Bundesministerium der Justiz