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Glossar · Praxisbegriff (§ 31 SGB VIII)

Hausbesuch

Kontakt der Fachkraft in der Wohnung der Familie – Kernsetting ambulanter Hilfen wie SPFH; Planung, Sicherheit und Fahrtzeit prägen die Qualität.

Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Hausbesuche planen in der ambulanten Jugendhilfe: Woche, Wege, Sicherheit

Was bedeutet „Hausbesuch“?

Ambulante Hilfen wie die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII finden zu großen Teilen dort statt, wo Familien leben. Der Hausbesuch ermöglicht, Alltag, Abläufe und Ressourcen direkt zu sehen und Veränderungen dort zu üben, wo sie gelingen sollen. Zugleich ist die Wohnung ein geschützter Raum: Ein Hausbesuch braucht Vereinbarung, Respekt und Transparenz darüber, was die Fachkraft dokumentiert.

Organisatorisch prägen Hausbesuche den Arbeitstag ambulanter Dienste: Fahrzeiten, Absagen, kurzfristige Krisen. Wie Fahrzeit und Ausfälle abgerechnet werden, regelt die Vereinbarung mit dem Jugendamt – häufig sind sie im Fachleistungsstundensatz eingepreist. Für die Sicherheit der Fachkräfte haben sich Regeln wie Terminhinterlegung im Team, Erreichbarkeit und das Recht zum Abbruch bewährt. Dokumentiert wird zeitnah nach dem Termin, idealerweise noch unterwegs. Eine Offline-fähige App hilft dort, wo im Treppenhaus kein Netz ist.

Auch: aufsuchende Arbeit, Familienbesuch

„Hausbesuch“ in der Praxis

Quellen

Planungshilfe Hausbesuche mit Ormisi

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