Glossar · §§ 62, 63 SGB VIII
Verlaufsdokumentation
Fortlaufende, datierte Dokumentation des Hilfeverlaufs mit Beobachtungen, Interventionen und Vereinbarungen – Grundlage für Berichte und Nachweise.
Was bedeutet „Verlaufsdokumentation“?
Die Verlaufsdokumentation hält fest, was in einer Hilfe geschieht: Kontakte, Beobachtungen, Gespräche, Vereinbarungen, Interventionen und deren Wirkung. Sie entsteht zeitnah nach jedem Kontakt oder in jeder Schicht und ist die Grundlage für Entwicklungsberichte, Hilfeplangespräche, Leistungsnachweise und im Kinderschutz für die Nachvollziehbarkeit von Einschätzungen.
Rechtlich gilt für Sozialdaten der Grundsatz der Erforderlichkeit: Nach § 63 SGB VIII dürfen sie gespeichert werden, soweit das für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Gute Verlaufsdokumentation trennt Beobachtung und Bewertung, ordnet Einträge den Hilfeplanzielen zu, gibt Aussagen von Kindern und Eltern möglichst wörtlich wieder und vermeidet Etiketten. Anvertraute Inhalte nach § 65 SGB VIII werden gekennzeichnet. Wer die Einträge laufend einem Ziel zuordnet, spart vor dem nächsten Bericht viel Zeit. Zeitnah heißt: am selben Tag, solange Erinnerung und Wortlaut frisch sind.
Auch: Falldokumentation, Verlaufseintrag, Tagesdokumentation
Quellen
- § 63 SGB VIII – Datenspeicherung · Bundesministerium der Justiz