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Glossar · § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII: intensive Betreuung und Begleitung der ganzen Familie in ihrem Alltag, meist über längere Zeit.

Was bedeutet „Sozialpädagogische Familienhilfe“?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

In der Praxis arbeitet die Fachkraft eines freien Trägers mit Hausbesuchen in der Familie. Der Umfang wird als Kontingent an Fachleistungsstunden bewilligt und im Hilfeplan mit Zielen verbunden.

Die Hilfe ist nach § 31 SGB VIII in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Gearbeitet wird überwiegend im Hausbesuch, ergänzt um Begleitung zu Ämtern, Schule oder Ärzten. Abgerechnet wird meist in Fachleistungsstunden, deren Umfang das Jugendamt in der Kostenzusage festlegt. Grundlage und Maßstab der Arbeit sind die im Hilfeplan vereinbarten Ziele, über deren Verlauf der Träger regelmäßig berichtet.

Auch: SPFH, Familienhilfe

„Sozialpädagogische Familienhilfe“ in der Praxis

Quellen

Ambulante Jugendhilfe mit Ormisi

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