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Glossar · § 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Hilfe nach § 35 SGB VIII für Jugendliche, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen.

Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach § 35 SGB VIII

Was bedeutet „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“?

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich nach § 35 SGB VIII an Jugendliche, „die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen“. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Typisch ist ein enger Betreuungsschlüssel, oft eine Fachkraft für einen jungen Menschen.

ISE kann ambulant erbracht werden – dann meist in Fachleistungsstunden – oder stationär, etwa in einer eigenen Wohnung mit intensiver Betreuung oder in Projekten im Ausland. Findet sie außerhalb der eigenen Familie statt, gelten die Regeln der §§ 78a ff. SGB VIII für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, und der Jugendliche erhält einen Barbetrag nach § 39 SGB VIII. Wegen der Intensität ist eine sorgfältige Hilfeplanung mit klaren, überprüfbaren Zielen besonders wichtig.

Auch: ISE, Einzelbetreuung

„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“ in der Praxis

Ambulante Jugendhilfe mit Ormisi

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