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Ambulante Hilfen

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach § 35 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist die Hilfe für Jugendliche, bei denen andere Hilfen nicht gegriffen haben oder nicht passen. Sie ist eng, persönlich und oft lang – und stellt hohe Anforderungen an Fachkräfte, Träger und Dokumentation. Dieser Artikel erklärt, was § 35 SGB VIII regelt, welche Formen der ISE es gibt, für wen sie gedacht ist und wie Sie eine Hilfe mit hoher Intensität nachvollziehbar dokumentieren.

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  • Mit Quellen belegt
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach § 35 SGB VIII – Gefährdungseinschätzung und Schutzplan in der Fallakte
In intensiven Hilfen gehören Krisen zum Verlauf: Ein strukturierter Ablauf für Gefährdungseinschätzung und Schutzplan mit Fristen hilft, im richtigen Moment nichts zu übersehen. Alle Daten sind fiktiv.

Was ISE ist

§ 35 SGB VIII ist kurz: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Aus diesen zwei Sätzen ergeben sich drei Merkmale. Die ISE ist eine Einzelbetreuung: Eine Fachkraft, manchmal ein kleines Team, ist für einen jungen Menschen da. Sie ist intensiv: Umfang und Erreichbarkeit gehen deutlich über eine Erziehungsbeistandschaft hinaus. Und sie ist individuell zugeschnitten – es gibt kein Standardprogramm, sondern ein Setting, das um den Jugendlichen herum gebaut wird. Wie die Hilfe ausgestaltet wird, legt das Jugendamt im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII fest.

Formen der ISE

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Dass es ambulante und stationäre ISE gibt, zeigt § 78a SGB VIII: Die Regeln über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen gelten für ISE, „sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt“. In der Praxis haben sich diese Formen herausgebildet:

Formen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung im Überblick
FormWo der Jugendliche lebtFinanzierungTypische Ausgestaltung
Ambulante ISEIn der Familie oder in eigener WohnungMeist Fachleistungsstunden nach Vereinbarung (§ 77)Intensive Einzelkontakte im Alltag, oft mehrere Termine pro Woche
Stationäre ISEIn einer betreuten Einzelwohnform des TrägersEntgelt nach §§ 78a ff. SGB VIIIWohnen und Betreuung aus einer Hand, enge Begleitung
StandprojektAn einem festen Ort mit einer Betreuungsperson, oft ländlichEntgelt nach §§ 78a ff. SGB VIIIAbstand vom bisherigen Umfeld, Alltag mit klarer Struktur
Reise- oder AuslandsprojektUnterwegs oder im AuslandEntgelt; besondere Voraussetzungen nach § 38 SGB VIIIZeitlich begrenzte, intensive Betreuung an einem anderen Ort

Maßnahmen im Ausland

Hilfen zur Erziehung sind nach § 38 SGB VIII in der Regel im Inland zu erbringen. Im Ausland dürfen sie nur erbracht werden, wenn das nach der Hilfeplanung im Einzelfall erforderlich ist. Das Jugendamt muss vorher unter anderem sicherstellen, dass der Träger eine Betriebserlaubnis für eine Einrichtung im Inland hat, nur Fachkräfte einsetzt und die Rechtsvorschriften des aufnehmenden Staates einhält. Die Anforderungen sind detailliert und haben sich mehrfach geändert – Träger sollten Auslandsprojekte nur mit fachlicher und rechtlicher Begleitung und in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt planen.

Zielgruppe und Anlässe

ISE richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die intensive Unterstützung brauchen, um ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und ihr Leben selbst zu gestalten. Oft haben sie bereits mehrere Hilfen erlebt, die nicht gepasst haben, oder ihre Lebenssituation verlangt eine Betreuung, die eine Gruppe nicht leisten kann. Typische Anlässe in der Praxis sind:

  • Wiederholte Abbrüche von Hilfen in Gruppen, etwa in Wohngruppen.
  • Ein Leben weitgehend auf der Straße oder in wechselnden Unterkünften.
  • Langfristig fehlender Schulbesuch oder fehlende Anbindung an Ausbildung.
  • Ein Übergang in die Selbstständigkeit, der eng begleitet werden muss.
  • Krisenhafte Lebenslagen, in denen eine verlässliche Bezugsperson der wichtigste Faktor ist.

Ressourcen sichtbar machen

Gerade bei Jugendlichen mit langen Hilfeverläufen dominieren in Akten oft Defizitbeschreibungen. Für eine ISE ist der Blick auf Stärken entscheidend: Was gelingt dem jungen Menschen bereits, wem vertraut er, was ist ihm wichtig? Halten Sie solche Ressourcen von Anfang an fest – sie sind die Grundlage für realistische Ziele und für Berichte, die der Jugendliche selbst lesen kann.

Umfang, Dauer und Finanzierung

Der Umfang einer ISE ist im Gesetz nicht festgelegt. Er wird im Hilfeplan bestimmt und in der Kostenzusage festgehalten – bei ambulanter ISE meist als Kontingent an Fachleistungsstunden, bei stationären Formen als Entgelt je Tag. Grundlage sind die Vereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt: für ambulante Leistungen nach § 77 SGB VIII, für ISE außerhalb der eigenen Familie nach §§ 78a ff. SGB VIII.

Zur Dauer sagt § 35 SGB VIII nur, dass die Hilfe in der Regel auf längere Zeit angelegt ist. Wie lange genau, wird in den Hilfeplangesprächen regelmäßig überprüft. Wichtige Vereinbarungsfragen, die Sie mit dem Jugendamt klären sollten: Ist eine Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Teil der Leistung, und wie wird sie vergütet? Wie werden Leitung und Koordination im Satz berücksichtigt? Was gilt, wenn Termine wegen einer Krise kurzfristig ausfallen? Was der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII für freie Träger im Einzelnen bedeutet, erklärt ein eigener Artikel.

Unterschied zwischen ISE und Erziehungsbeistand

Beide Hilfen stellen den jungen Menschen in den Mittelpunkt und arbeiten in seiner Lebenswelt. Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII unterstützt bei Entwicklungsproblemen, während der junge Mensch in seiner Familie lebt, und dauert nach der Empfehlung des Bayerischen Landesjugendamts im Regelfall sechs Monate bis ein Jahr. Die ISE ist intensiver, auf längere Zeit angelegt und kann auch ein eigenes Wohnsetting außerhalb der Familie umfassen. Mehr zur Erziehungsbeistandschaft lesen Sie im Artikel Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII, die familienbezogene Hilfe beschreibt der Artikel zur Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Dokumentation bei hoher Intensität

In einer ISE entstehen viele Kontakte in kurzer Zeit, häufig unterwegs, manchmal spät am Abend. Gleichzeitig ist die Dokumentation hier besonders wichtig: Sie zeigt dem Jugendamt, warum die Intensität nötig ist, sie macht Krisen und deren Bewältigung nachvollziehbar, und sie schützt Fachkraft und Träger. Viele Fachkräfte halten Kontakte deshalb per Spracheingabe direkt nach dem Termin fest und prüfen den Text später am Schreibtisch. Bewährt hat sich:

  • Kurz und zeitnah dokumentieren – am besten direkt nach dem Kontakt, notfalls per Diktat.
  • Jeden Eintrag einem Ziel aus dem Hilfeplan zuordnen, auch wenn der Kontakt „nur“ eine Begleitung war.
  • Krisen getrennt festhalten: Was ist passiert, was wurde unternommen, wer wurde informiert?
  • Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung das vereinbarte Verfahren nach § 8a SGB VIII einhalten und lückenlos dokumentieren.
  • Die Sicht des Jugendlichen in seinen eigenen Worten aufnehmen.
  • Leistungsnachweise monatlich vollständig führen – bei hohen Kontingenten fallen Lücken stärker ins Gewicht.

Kinderschutz im Blick

Auch bei Jugendlichen gilt der Schutzauftrag. Die Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII regelt, wie Ihr Träger Gefährdungen einschätzt, wann eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird und wann das Jugendamt informiert wird. In Ormisi führt ein strukturierter Ablauf durch Einschätzung, Beratung und Schutzplan, mit Fristen und Benachrichtigung der Leitung.

Häufige Fragen

Für wen ist ISE gedacht?

Für Jugendliche, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen – oft nach mehreren Hilfen, die nicht gepasst haben. Junge Volljährige können die Hilfe über § 41 SGB VIII erhalten.

Wie lange dauert eine ISE?

§ 35 SGB VIII sagt, dass die Hilfe in der Regel auf längere Zeit angelegt ist. Eine feste Dauer gibt es nicht; sie wird im Hilfeplan festgelegt und in den Hilfeplangesprächen regelmäßig überprüft.

Was ist der Unterschied zwischen ISE und Erziehungsbeistand?

Beide richten sich an den jungen Menschen selbst. Die ISE ist intensiver, auf längere Zeit angelegt und kann auch ein eigenes Wohnsetting außerhalb der Familie umfassen; der Erziehungsbeistand begleitet, während der junge Mensch in der Familie lebt.

Ist ISE ambulant oder stationär?

Beides ist möglich. Ambulante ISE wird meist über Fachleistungsstunden finanziert, ISE außerhalb der eigenen Familie über Entgelte nach §§ 78a ff. SGB VIII.

Darf ISE im Ausland stattfinden?

Nur ausnahmsweise. Nach § 38 SGB VIII sind Hilfen zur Erziehung in der Regel im Inland zu erbringen; im Ausland nur, wenn es nach der Hilfeplanung im Einzelfall erforderlich ist und zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.

  1. [1]§ 35 SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung · Bundesministerium der Justiz
  2. [2]§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3]§ 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz
  4. [4]§ 38 SGB VIII – Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen · Bundesministerium der Justiz
  5. [5]§ 78a SGB VIII – Anwendungsbereich der Entgeltvereinbarungen · Bundesministerium der Justiz

Begriffe aus diesem Artikel

Intensive Hilfen brauchen schnelle, sichere Dokumentation.

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