SPFH: Aufgaben und Ablauf der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Die Aufgaben der SPFH reichen vom Elterngespräch über den Behördenbrief bis zur Krisenbegleitung – und genau diese Breite macht die Sozialpädagogische Familienhilfe anspruchsvoll. Dieser Artikel erklärt, was § 31 SGB VIII vorsieht, welche Aufgaben eine Familienhelferin oder ein Familienhelfer übernimmt, wie eine SPFH von der Anfrage bis zum Abschluss verläuft und was zu Umfang, Dauer und Dokumentation gilt.
- Zuletzt aktualisiert:
- 6 Min. Lesezeit
- Mit Quellen belegt

SPFH kurz erklärt
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. § 31 SGB VIII beschreibt sie so: Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben nach § 27 SGB VIII die Personensorgeberechtigten, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Ob die SPFH die passende Hilfe ist, entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Für die Familie ist die Hilfe kostenlos.
Aufgaben der Familienhelferin und des Familienhelfers
Die Aufgaben einer SPFH richten sich nach dem Bedarf und den Ressourcen der einzelnen Familie. Die fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts von 2014 beschreiben fünf Kernaufgaben, die in der Praxis ineinandergreifen:
| Kernaufgabe | Was die Fachkraft tut | Beispiel |
|---|---|---|
| Erziehungsaufgaben | Zuhören, beobachten, positive Erziehungsmuster stärken, Alternativen gemeinsam entwickeln | Abendroutine mit den Eltern planen und nach zwei Wochen gemeinsam auswerten |
| Alltagsaufgaben | Haushalt, Termine, Geld und Wohnung mit der Familie strukturieren | Gemeinsam einen Wochenplan für Arzttermine und Schulsachen erstellen |
| Konflikte und Krisen | Gespräche moderieren, deeskalieren, Lösungen vereinbaren | Familiengespräch nach einem Streit über Ausgehzeiten |
| Kinderschutz | Gefährdungen erkennen, einschätzen und nach dem vereinbarten Verfahren handeln | Kollegiale Beratung und Information der Leitung bei gewichtigen Anhaltspunkten |
| Anbindung an den Sozialraum | Familien zu Beratungsstellen, Kitas, Vereinen und Diensten begleiten | Begleitung zur Schuldnerberatung und zum ersten Termin in der Familienbildung |
Methoden und Haltung
Gearbeitet wird überwiegend in der Wohnung der Familie, ergänzt durch Begleitungen zu Ämtern, Schule oder Ärzten. Die Fachkraft nutzt Methoden der Einzelfallhilfe, der Arbeit mit Gruppen und der gemeinwesenbezogenen Arbeit. Entscheidend ist die Haltung: Die Fachkraft nimmt der Familie keine Aufgaben ab, sondern hilft ihr, sie selbst zu bewältigen. Das verlangt eine Balance zwischen Nähe und Distanz und eine Beziehung, die von Wertschätzung, Offenheit und Transparenz getragen ist. Kinder werden altersgerecht einbezogen.
Ablauf von der Anfrage bis zum Abschluss
Gesteuert wird die SPFH über den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Das Jugendamt stellt ihn mit der Familie auf und beteiligt den freien Träger an der Aufstellung und Überprüfung. Die BLJA-Empfehlung beschreibt drei Kernphasen, die sich in der Praxis so gliedern:
- Anfrage und Klärung: Das Jugendamt fragt beim Träger an; in einem gemeinsamen Gespräch mit der Familie werden Bedarf, Rahmen und Ziele geklärt.
- Kostenzusage: Art und Umfang der Hilfe, meist ein Stundenkontingent, stehen in der Kostenzusage des Jugendamts.
- Klärungsphase (in der Regel etwa drei Monate): Vertrauen aufbauen, die Situation gemeinsam verstehen, klären, ob eine längere Zusammenarbeit möglich ist, Arbeitsvereinbarungen treffen.
- Betreuungs- und Begleitungsphase: an den vereinbarten Zielen arbeiten, Ziele bei Veränderungen anpassen, Berichte vor jedem Hilfeplangespräch.
- Hilfeplangespräche: Zielüberprüfung in regelmäßigen Abständen, nach der BLJA-Empfehlung etwa alle sechs Monate oder nach Bedarf.
- Ablösephase: Kontakte werden seltener, Erreichtes wird stabilisiert, die Familie bereitet sich auf die Zeit ohne Hilfe vor.
- Abschluss: Abschlussbericht und -gespräch; bei Bedarf eine punktuelle Nachbetreuung.
Umfang und Dauer: was örtlich geregelt ist
Wie viele Stunden pro Woche eine SPFH umfasst und wie lange sie dauert, legt kein Bundesgesetz fest. Der Umfang wird im Einzelfall im Hilfeplan und in der Kostenzusage bestimmt, meist als Kontingent an Fachleistungsstunden je Woche oder Monat. Was eine Fachleistungsstunde umfasst – etwa ob Fahrzeit oder Dokumentation enthalten sind –, regelt die Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt nach § 77 SGB VIII.
Zur Dauer sagt das Gesetz nur, dass die SPFH in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Sie endet nach der BLJA-Empfehlung, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind und die Familie ihren Alltag und die Erziehung wieder selbst bewältigen kann. Die Empfehlung geht davon aus, dass eine Fachkraft in der Regel bis zu fünf Familien gleichzeitig betreut, je nach vereinbarter Stundenzahl und Phase. Feste Stunden- oder Monatszahlen nennen viele Jugendämter in eigenen Standards – fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach den örtlichen Vorgaben.
Wie aus einem bewilligten Kontingent ein kostendeckender Stundensatz wird, zeigt der Artikel Fachleistungsstunde berechnen.
SPFH, Erziehungsbeistand und ISE im Vergleich
Die drei ambulanten Hilfen werden oft verwechselt. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer im Mittelpunkt steht und wie intensiv betreut wird. Mehr zur Hilfe für den jungen Menschen selbst lesen Sie im Artikel Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII.
| Merkmal | SPFH (§ 31) | Erziehungsbeistand (§ 30) | ISE (§ 35) |
|---|---|---|---|
| Im Mittelpunkt | Die Familie | Das Kind oder der Jugendliche | Der Jugendliche |
| Ziel laut Gesetz | Erziehung, Alltag, Krisen, Kontakt mit Ämtern; Hilfe zur Selbsthilfe | Entwicklungsprobleme bewältigen, Verselbständigung fördern | Soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung |
| Ort | Überwiegend im Haushalt | Lebenswelt des jungen Menschen | Je nach Form ambulant oder in einer eigenen Wohnform |
| Intensität | In der Regel längere Dauer | Nach BLJA-Empfehlung im Regelfall sechs Monate bis ein Jahr | Intensiv, in der Regel auf längere Zeit |
Dokumentation und Abrechnung
Die Dokumentation einer SPFH hat drei Aufgaben: Sie macht den Verlauf für Berichte und Hilfeplangespräche nachvollziehbar, sie belegt die abgerechneten Stunden, und sie sichert den Kinderschutz. Beziehen Sie jeden Eintrag auf ein Ziel aus dem Hilfeplan, beschreiben Sie Beobachtungen statt Urteile und halten Sie Vereinbarungen fest. Wie aus diesen Einträgen ein Bericht für das Hilfeplangespräch wird, zeigt der Leitfaden Entwicklungsbericht schreiben.
Für die Abrechnung zählt der Leistungsnachweis: Jede Stunde muss einer Hilfe und einer gültigen Kostenzusage zugeordnet sein. In Ormisi schließen Fachkräfte den Termin direkt nach dem Hausbesuch ab – auch ohne Netz –, und die Stunden laufen gegen das Kontingent, das die Leitung jederzeit sieht.
- Datum, Dauer, Ort und Kontaktart (Hausbesuch, Begleitung, Telefonat, Hilfeplangespräch).
- Anwesende Personen und Anlass.
- Bezug zu den Zielen des Hilfeplans und beobachtete Veränderungen.
- Vereinbarungen bis zum nächsten Termin.
- Hinweise auf Kinderschutz – mit Verweis auf das vereinbarte Verfahren nach § 8a SGB VIII.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine SPFH?
Das Gesetz sagt nur, dass sie in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Die konkrete Dauer ergibt sich aus dem Hilfeplan und wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft; die Hilfe endet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind oder eine andere Hilfe besser passt.
Wie viele Stunden pro Woche hat eine SPFH?
Das ist bundesweit nicht festgelegt. Der Umfang steht im Hilfeplan und in der Kostenzusage und richtet sich nach dem Bedarf der Familie und den örtlichen Vereinbarungen. Er kann im Lauf der Hilfe angepasst werden, etwa in der Ablösephase verringert.
Was ist der Unterschied zwischen SPFH und Erziehungsbeistand?
Die SPFH unterstützt die Familie als Ganzes bei Erziehung, Alltag und Krisen. Der Erziehungsbeistand arbeitet vor allem mit dem Kind oder Jugendlichen selbst und bezieht die Familie ein.
Kostet die Familienhilfe die Familie etwas?
Nein. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom zuständigen Jugendamt finanziert und ist für die Familie kostenlos.
Kann eine Familie die SPFH ablehnen?
Hilfe zur Erziehung ist ein Angebot an die Personensorgeberechtigten, und die SPFH setzt ihre Mitarbeit voraus. Lehnt eine Familie ab, wird im Gespräch mit dem Jugendamt nach einer anderen Hilfe gesucht. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls gelten die Regeln des Schutzauftrags.
Quellen
Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.
- [1]§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe · Bundesministerium der Justiz
- [2]§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung · Bundesministerium der Justiz
- [3]§ 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz
- [4]Fachliche Empfehlungen zur Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII (2014) · Bayerisches Landesjugendamt
- [5]Sozialpädagogische Familienhilfe · betanet (beta Institut)
Begriffe aus diesem Artikel
Weiterlesen im Wissen
- Ambulante HilfenErziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII: Aufgaben, Methoden, AblaufArtikel lesen
- Ambulante HilfenHausbesuche planen in der ambulanten Jugendhilfe: Woche, Wege, SicherheitArtikel lesen
- Dokumentation & BerichteEntwicklungsbericht in der Jugendhilfe schreiben: Gliederung, Beispiele, VorlageArtikel lesen
Hausbesuch, Stunde, Bericht – in einem Ablauf.
Ormisi verbindet Termine, Verlauf und Kontingent jeder SPFH, damit Sie mehr Zeit bei den Familien haben.