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Ambulante Hilfen

SPFH: Aufgaben und Ablauf der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die Aufgaben der SPFH reichen vom Elterngespräch über den Behördenbrief bis zur Krisenbegleitung – und genau diese Breite macht die Sozialpädagogische Familienhilfe anspruchsvoll. Dieser Artikel erklärt, was § 31 SGB VIII vorsieht, welche Aufgaben eine Familienhelferin oder ein Familienhelfer übernimmt, wie eine SPFH von der Anfrage bis zum Abschluss verläuft und was zu Umfang, Dauer und Dokumentation gilt.

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  • 6 Min. Lesezeit
  • Mit Quellen belegt
SPFH: Aufgaben und Ablauf der Sozialpädagogischen Familienhilfe – Termin bei einer Familie abschließen und Fachleistungsstunden erfassen
Nach dem Hausbesuch: Dauer, Kontaktart und Fahrt werden erfasst, bevor die Fachkraft zum nächsten Termin fährt. Alle Daten sind fiktiv.

SPFH kurz erklärt

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. § 31 SGB VIII beschreibt sie so: Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben nach § 27 SGB VIII die Personensorgeberechtigten, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist. Ob die SPFH die passende Hilfe ist, entscheidet das Jugendamt im Hilfeplanverfahren. Für die Familie ist die Hilfe kostenlos.

Aufgaben der Familienhelferin und des Familienhelfers

Die Aufgaben einer SPFH richten sich nach dem Bedarf und den Ressourcen der einzelnen Familie. Die fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts von 2014 beschreiben fünf Kernaufgaben, die in der Praxis ineinandergreifen:

Kernaufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit Praxisbeispielen
KernaufgabeWas die Fachkraft tutBeispiel
ErziehungsaufgabenZuhören, beobachten, positive Erziehungsmuster stärken, Alternativen gemeinsam entwickelnAbendroutine mit den Eltern planen und nach zwei Wochen gemeinsam auswerten
AlltagsaufgabenHaushalt, Termine, Geld und Wohnung mit der Familie strukturierenGemeinsam einen Wochenplan für Arzttermine und Schulsachen erstellen
Konflikte und KrisenGespräche moderieren, deeskalieren, Lösungen vereinbarenFamiliengespräch nach einem Streit über Ausgehzeiten
KinderschutzGefährdungen erkennen, einschätzen und nach dem vereinbarten Verfahren handelnKollegiale Beratung und Information der Leitung bei gewichtigen Anhaltspunkten
Anbindung an den SozialraumFamilien zu Beratungsstellen, Kitas, Vereinen und Diensten begleitenBegleitung zur Schuldnerberatung und zum ersten Termin in der Familienbildung

Methoden und Haltung

Gearbeitet wird überwiegend in der Wohnung der Familie, ergänzt durch Begleitungen zu Ämtern, Schule oder Ärzten. Die Fachkraft nutzt Methoden der Einzelfallhilfe, der Arbeit mit Gruppen und der gemeinwesenbezogenen Arbeit. Entscheidend ist die Haltung: Die Fachkraft nimmt der Familie keine Aufgaben ab, sondern hilft ihr, sie selbst zu bewältigen. Das verlangt eine Balance zwischen Nähe und Distanz und eine Beziehung, die von Wertschätzung, Offenheit und Transparenz getragen ist. Kinder werden altersgerecht einbezogen.

Ablauf von der Anfrage bis zum Abschluss

Gesteuert wird die SPFH über den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Das Jugendamt stellt ihn mit der Familie auf und beteiligt den freien Träger an der Aufstellung und Überprüfung. Die BLJA-Empfehlung beschreibt drei Kernphasen, die sich in der Praxis so gliedern:

  1. Anfrage und Klärung: Das Jugendamt fragt beim Träger an; in einem gemeinsamen Gespräch mit der Familie werden Bedarf, Rahmen und Ziele geklärt.
  2. Kostenzusage: Art und Umfang der Hilfe, meist ein Stundenkontingent, stehen in der Kostenzusage des Jugendamts.
  3. Klärungsphase (in der Regel etwa drei Monate): Vertrauen aufbauen, die Situation gemeinsam verstehen, klären, ob eine längere Zusammenarbeit möglich ist, Arbeitsvereinbarungen treffen.
  4. Betreuungs- und Begleitungsphase: an den vereinbarten Zielen arbeiten, Ziele bei Veränderungen anpassen, Berichte vor jedem Hilfeplangespräch.
  5. Hilfeplangespräche: Zielüberprüfung in regelmäßigen Abständen, nach der BLJA-Empfehlung etwa alle sechs Monate oder nach Bedarf.
  6. Ablösephase: Kontakte werden seltener, Erreichtes wird stabilisiert, die Familie bereitet sich auf die Zeit ohne Hilfe vor.
  7. Abschluss: Abschlussbericht und -gespräch; bei Bedarf eine punktuelle Nachbetreuung.

Umfang und Dauer: was örtlich geregelt ist

Wie viele Stunden pro Woche eine SPFH umfasst und wie lange sie dauert, legt kein Bundesgesetz fest. Der Umfang wird im Einzelfall im Hilfeplan und in der Kostenzusage bestimmt, meist als Kontingent an Fachleistungsstunden je Woche oder Monat. Was eine Fachleistungsstunde umfasst – etwa ob Fahrzeit oder Dokumentation enthalten sind –, regelt die Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt nach § 77 SGB VIII.

Zur Dauer sagt das Gesetz nur, dass die SPFH in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Sie endet nach der BLJA-Empfehlung, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind und die Familie ihren Alltag und die Erziehung wieder selbst bewältigen kann. Die Empfehlung geht davon aus, dass eine Fachkraft in der Regel bis zu fünf Familien gleichzeitig betreut, je nach vereinbarter Stundenzahl und Phase. Feste Stunden- oder Monatszahlen nennen viele Jugendämter in eigenen Standards – fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach den örtlichen Vorgaben.

Wie aus einem bewilligten Kontingent ein kostendeckender Stundensatz wird, zeigt der Artikel Fachleistungsstunde berechnen.

SPFH, Erziehungsbeistand und ISE im Vergleich

Die drei ambulanten Hilfen werden oft verwechselt. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer im Mittelpunkt steht und wie intensiv betreut wird. Mehr zur Hilfe für den jungen Menschen selbst lesen Sie im Artikel Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII.

Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Vergleich
MerkmalSPFH (§ 31)Erziehungsbeistand (§ 30)ISE (§ 35)
Im MittelpunktDie FamilieDas Kind oder der JugendlicheDer Jugendliche
Ziel laut GesetzErziehung, Alltag, Krisen, Kontakt mit Ämtern; Hilfe zur SelbsthilfeEntwicklungsprobleme bewältigen, Verselbständigung fördernSoziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung
OrtÜberwiegend im HaushaltLebenswelt des jungen MenschenJe nach Form ambulant oder in einer eigenen Wohnform
IntensitätIn der Regel längere DauerNach BLJA-Empfehlung im Regelfall sechs Monate bis ein JahrIntensiv, in der Regel auf längere Zeit

Dokumentation und Abrechnung

Die Dokumentation einer SPFH hat drei Aufgaben: Sie macht den Verlauf für Berichte und Hilfeplangespräche nachvollziehbar, sie belegt die abgerechneten Stunden, und sie sichert den Kinderschutz. Beziehen Sie jeden Eintrag auf ein Ziel aus dem Hilfeplan, beschreiben Sie Beobachtungen statt Urteile und halten Sie Vereinbarungen fest. Wie aus diesen Einträgen ein Bericht für das Hilfeplangespräch wird, zeigt der Leitfaden Entwicklungsbericht schreiben.

Für die Abrechnung zählt der Leistungsnachweis: Jede Stunde muss einer Hilfe und einer gültigen Kostenzusage zugeordnet sein. In Ormisi schließen Fachkräfte den Termin direkt nach dem Hausbesuch ab – auch ohne Netz –, und die Stunden laufen gegen das Kontingent, das die Leitung jederzeit sieht.

  • Datum, Dauer, Ort und Kontaktart (Hausbesuch, Begleitung, Telefonat, Hilfeplangespräch).
  • Anwesende Personen und Anlass.
  • Bezug zu den Zielen des Hilfeplans und beobachtete Veränderungen.
  • Vereinbarungen bis zum nächsten Termin.
  • Hinweise auf Kinderschutz – mit Verweis auf das vereinbarte Verfahren nach § 8a SGB VIII.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine SPFH?

Das Gesetz sagt nur, dass sie in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Die konkrete Dauer ergibt sich aus dem Hilfeplan und wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft; die Hilfe endet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind oder eine andere Hilfe besser passt.

Wie viele Stunden pro Woche hat eine SPFH?

Das ist bundesweit nicht festgelegt. Der Umfang steht im Hilfeplan und in der Kostenzusage und richtet sich nach dem Bedarf der Familie und den örtlichen Vereinbarungen. Er kann im Lauf der Hilfe angepasst werden, etwa in der Ablösephase verringert.

Was ist der Unterschied zwischen SPFH und Erziehungsbeistand?

Die SPFH unterstützt die Familie als Ganzes bei Erziehung, Alltag und Krisen. Der Erziehungsbeistand arbeitet vor allem mit dem Kind oder Jugendlichen selbst und bezieht die Familie ein.

Kostet die Familienhilfe die Familie etwas?

Nein. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom zuständigen Jugendamt finanziert und ist für die Familie kostenlos.

Kann eine Familie die SPFH ablehnen?

Hilfe zur Erziehung ist ein Angebot an die Personensorgeberechtigten, und die SPFH setzt ihre Mitarbeit voraus. Lehnt eine Familie ab, wird im Gespräch mit dem Jugendamt nach einer anderen Hilfe gesucht. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls gelten die Regeln des Schutzauftrags.

Quellen

Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.

  1. [1]§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe · Bundesministerium der Justiz
  2. [2]§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung · Bundesministerium der Justiz
  3. [3]§ 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz
  4. [4]Fachliche Empfehlungen zur Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII (2014) · Bayerisches Landesjugendamt
  5. [5]Sozialpädagogische Familienhilfe · betanet (beta Institut)

Begriffe aus diesem Artikel

Hausbesuch, Stunde, Bericht – in einem Ablauf.

Ormisi verbindet Termine, Verlauf und Kontingent jeder SPFH, damit Sie mehr Zeit bei den Familien haben.