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Glossar · E-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern

Leitweg-ID

Adressierungsmerkmal, über das E-Rechnungen öffentlicher Verwaltungen der richtigen Stelle zugeordnet werden; der Rechnungsempfänger teilt sie mit.

Was bedeutet „Leitweg-ID“?

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der eine elektronische Rechnung an eine öffentliche Verwaltung auf dem richtigen Weg zur zuständigen Stelle gelangt. Sie wird in der XRechnung im Feld für die Käuferreferenz angegeben. Jede Behörde – oder jede Organisationseinheit, etwa ein Jugendamt innerhalb der Stadtverwaltung – kann eine eigene Leitweg-ID haben.

Die Leitweg-ID teilt der Rechnungsempfänger mit, häufig in der Bestellung, der Kostenzusage oder auf seiner Internetseite. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann die Rechnung von den Eingangsplattformen der Verwaltung abgewiesen werden oder bei der falschen Stelle landen. Freie Träger sollten die Leitweg-ID je Jugendamt einmal sauber hinterlegen und bei jeder Rechnung automatisch übernehmen. Ob eine E-Rechnung überhaupt verlangt wird, regeln die E-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern sowie die Vorgaben der jeweiligen Kommune.

Auch: Käuferreferenz, Buyer Reference

„Leitweg-ID“ in der Praxis

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