Glossar · E-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern
Leitweg-ID
Adressierungsmerkmal, über das E-Rechnungen öffentlicher Verwaltungen der richtigen Stelle zugeordnet werden; der Rechnungsempfänger teilt sie mit.
Was bedeutet „Leitweg-ID“?
Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der eine elektronische Rechnung an eine öffentliche Verwaltung auf dem richtigen Weg zur zuständigen Stelle gelangt. Sie wird in der XRechnung im Feld für die Käuferreferenz angegeben. Jede Behörde – oder jede Organisationseinheit, etwa ein Jugendamt innerhalb der Stadtverwaltung – kann eine eigene Leitweg-ID haben.
Die Leitweg-ID teilt der Rechnungsempfänger mit, häufig in der Bestellung, der Kostenzusage oder auf seiner Internetseite. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann die Rechnung von den Eingangsplattformen der Verwaltung abgewiesen werden oder bei der falschen Stelle landen. Freie Träger sollten die Leitweg-ID je Jugendamt einmal sauber hinterlegen und bei jeder Rechnung automatisch übernehmen. Ob eine E-Rechnung überhaupt verlangt wird, regeln die E-Rechnungsverordnungen von Bund und Ländern sowie die Vorgaben der jeweiligen Kommune.
Auch: Käuferreferenz, Buyer Reference
„Leitweg-ID“ in der Praxis
- XRechnung an das Jugendamt: Was freie Träger wissen müssen
E-Rechnung und XRechnung in der Jugendhilfe: Was das UStG verlangt, was Kommunen fordern, Leitweg-ID und Leistungsnachweis als Anlage.
- Leistungsnachweis für das Jugendamt: Inhalte, Unterschrift, Vorlage
Was ein prüffähiger Leistungsnachweis für das Jugendamt enthält, wer unterschreibt und wie Sie ihn ohne Zettelwirtschaft digital erstellen.
- Was ist eine Fachleistungsstunde? Definition und Praxis
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Verwandte Begriffe
Quellen
- Leitfaden X-Rechnungen an die Stadt (Beispiel einer Kommune) · Stadt Münster
- XRechnung – Standard und Versionen · KoSIT / xeinkauf.de