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Glossar · § 35a SGB VIII; § 112 SGB IX

Schulbegleitung

Assistenz für Kinder mit Behinderung im Schulalltag – je nach Behinderung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder nach SGB IX finanziert.

Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Schulbegleitung dokumentieren: Bericht, Tagesnotiz und Leistungsnachweis

Was bedeutet „Schulbegleitung“?

Eine Schulbegleitung unterstützt ein Kind mit Behinderung dabei, am Unterricht und am Schulleben teilzunehmen: Sie strukturiert, erinnert, begleitet in Pausen, hilft bei Übergängen und bei der Orientierung. Sie ist keine Lehrkraft und übernimmt keinen Unterricht. Andere Bezeichnungen sind Schulassistenz, Integrationshelfer oder Teilhabeassistenz.

Finanziert wird die Schulbegleitung bei (drohender) seelischer Behinderung als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII durch das Jugendamt, bei körperlicher oder geistiger Behinderung als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX durch den Träger der Eingliederungshilfe. Abgerechnet wird meist stundenweise, oft mit Leistungsnachweisen je Schultag. Für die Dokumentation gilt: Berichte beschreiben Teilhabe und Entwicklung im Schulalltag, keine Diagnosen; Fehlzeiten und Ausfälle müssen nachvollziehbar sein. Wichtig ist außerdem eine klare Absprache mit der Schule, wer welche Aufgaben übernimmt.

Auch: Schulassistenz, Integrationshelfer, Teilhabeassistenz

„Schulbegleitung“ in der Praxis

Ambulante Jugendhilfe mit Ormisi

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