Glossar · Praxisbegriff (Einrichtungsdokumentation, § 47 Abs. 2 SGB VIII)
Gruppenbuch
Laufende Dokumentation einer Wohngruppe mit dienstrelevanten Informationen, Absprachen und Ereignissen – Grundlage der Schichtübergabe.
Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Gruppenbuch und Tagesdokumentation in der Wohngruppe führen
Was bedeutet „Gruppenbuch“?
Das Gruppenbuch ist das zentrale Kommunikationsmittel im Schichtdienst einer Wohngruppe. Darin steht, was für alle Dienste wichtig ist: Termine, Absprachen, die Situation in der Gruppe, Besonderheiten der Nacht, Aufgaben für die nächste Schicht. Früher eine Kladde im Dienstzimmer, wird es heute zunehmend digital geführt, mit Lesebestätigung und Suche.
Rechtlich ist der Begriff nicht definiert. Als einrichtungsbezogene Aufzeichnung fällt das Gruppenbuch aber unter die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht nach § 47 Abs. 2 SGB VIII. Wichtig ist die Abgrenzung: Einzelfallbezogene Inhalte – Gespräche, Entwicklungen, Gesundheitsangaben eines Kindes – gehören in die Tagesdokumentation oder Akte des jeweiligen Kindes, nicht in ein für alle lesbares Gruppenbuch. Diagnosen und anvertraute Informationen haben dort nichts zu suchen. Einträge sind sachlich, datiert und mit Kürzel zu versehen.
Auch: Dienstbuch, Übergabebuch, Tagesdokumentation
„Gruppenbuch“ in der Praxis
- Gruppenbuch und Tagesdokumentation in der Wohngruppe führen
Was ins Gruppenbuch einer Wohngruppe gehört, was in die Einzelakte und die Tagesdokumentation – mit Regeln für Sprache, Lesepflicht und Datenschutz.
- Schichtübergabe in der Wohngruppe: Struktur, Beispiel, Vorlage
Schichtübergabe in der stationären Jugendhilfe: 7-Punkte-Struktur, was mündlich und schriftlich gehört, Lesebestätigung und Vorlage zum Ausdrucken.
- Meldepflicht nach § 47 SGB VIII: Was Einrichtungen melden müssen
Meldepflicht nach § 47 SGB VIII für Einrichtungen der Jugendhilfe: meldepflichtige Ereignisse, Fristen, Inhalt der Meldung und Abgrenzung zu § 8a.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 47 SGB VIII – Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen · Bundesministerium der Justiz