Glossar · § 45 SGB VIII
Betriebserlaubnis
Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, ohne die eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nicht betrieben werden darf; setzt ein Gewaltschutzkonzept voraus.
Ausführlich mit Beispielen und Vorlagen: Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII: Voraussetzungen, Unterlagen, Aufsicht
Was bedeutet „Betriebserlaubnis“?
Wer eine Einrichtung im Sinne von § 45a SGB VIII betreibt, braucht nach § 45 SGB VIII eine Erlaubnis. Sie ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn der Träger zuverlässig ist, die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt, Integration und Gesundheit unterstützt und ein Konzept zum Schutz vor Gewalt sowie Verfahren der Beteiligung und Beschwerde gewährleistet.
Zuständig ist meist das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde, umgangssprachlich die Heimaufsicht. Mit dem Antrag legt der Träger eine Konzeption vor, die auch Qualitätsentwicklung und Aktenführung beschreibt, und weist nach, dass Ausbildungsnachweise und Führungszeugnisse geprüft werden. Nach der Erteilung prüft die Behörde nach § 46 vor Ort und nach Aktenlage, und der Träger hat die Melde- und Dokumentationspflichten nach § 47 zu erfüllen. Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen und bei Gefährdung des Kindeswohls aufgehoben werden.
Auch: Heimaufsicht, Erlaubnis nach § 45, BE
„Betriebserlaubnis“ in der Praxis
- Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII: Voraussetzungen, Unterlagen, Aufsicht
Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Jugendhilfe: Voraussetzungen nach § 45 SGB VIII, Schutzkonzept, Unterlagen, Prüfung vor Ort und Meldepflichten.
- Gewaltschutzkonzept für Einrichtungen der Jugendhilfe
Gewaltschutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Pflichtbausteine, Beteiligung, Beschwerde, Risikoanalyse und Umsetzung im Alltag einer Einrichtung.
- Meldepflicht nach § 47 SGB VIII: Was Einrichtungen melden müssen
Meldepflicht nach § 47 SGB VIII für Einrichtungen der Jugendhilfe: meldepflichtige Ereignisse, Fristen, Inhalt der Meldung und Abgrenzung zu § 8a.
- Dienstplan in der Wohngruppe erstellen: Modelle, Recht, Beispiel
Dienstplan für Wohngruppen erstellen: Schichtmodelle, Nachtbereitschaft, Ruhezeiten nach ArbZG, Fachkräftegebot und Mindestbesetzung – mit Beispielwoche.
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 45 SGB VIII – Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung · Bundesministerium der Justiz
- § 46 SGB VIII – Prüfung vor Ort und nach Aktenlage · Bundesministerium der Justiz