Abrechnung & Fachleistungsstunden
Kostenzusage und Stundenkontingent: bewilligte Fachleistungsstunden steuern
Die Kostenzusage des Jugendamts legt fest, wie viele Fachleistungsstunden ein Träger in welchem Zeitraum für eine Hilfe erbringen und abrechnen darf. Wird das Kontingent überschritten oder läuft die Zusage unbemerkt aus, arbeitet der Träger auf eigenes Risiko. Dieser Leitfaden zeigt, was in der Kostenzusage steht, wie Sie Kontingente pro Monat und über den Bewilligungszeitraum steuern, wie Sie Mehrbedarf begründen und Verlängerungen rechtzeitig beantragen.
- Zuletzt aktualisiert:
- 6 Min. Lesezeit
- Mit Quellen belegt

Was in der Kostenzusage steht
Das Jugendamt trägt die Kosten einer Hilfe grundsätzlich nur, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans erbracht wird (§ 36a Abs. 1 SGB VIII). Diese Entscheidung erhält der Träger als Kostenzusage, auch Kostenübernahmeerklärung oder Kostenanerkenntnis genannt. Sie ist die Grundlage jeder Rechnung: Stunden ohne gültige Zusage werden in der Regel nicht bezahlt.
| Angabe | Beispiel | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Hilfeart und Rechtsgrundlage | SPFH nach § 31 SGB VIII | Passt die Leistung, die Sie erbringen, zur bewilligten Hilfeart? |
| Leistungsberechtigte und Aktenzeichen | Familie A., Az. 51-2026-0417 | Aktenzeichen auf jeden Leistungsnachweis und jede Rechnung |
| Umfang | 6 Fachleistungsstunden je Woche | Bezugsgröße: Woche, Monat oder Gesamtzeitraum? |
| Zeitraum | 02.09.2026 bis 28.02.2027 | Beginn nicht vor dem Erstkontakt, Ende im Kalender |
| Satz oder Vereinbarung | laut Vereinbarung nach § 77 SGB VIII | Gilt ab einem Stichtag ein neuer Satz? |
| Kostenträger | Jugendamt der Stadt … | Bei Umzug der Familie kann die Zuständigkeit wechseln |
Kontingent pro Monat und Gesamtzeitraum steuern
Kontingente werden unterschiedlich bemessen: je Woche, je Monat oder als Summe für den Bewilligungszeitraum. Die Leitlinien des Landkreises Alzey-Worms etwa sehen eine Kostenmitteilung mit den maximalen Fachleistungsstunden pro Monat vor; eine Unterschreitung ist möglich, ein Überziehen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit dem Sozialen Dienst. Ohne diese Zustimmung sind die Mehrstunden nicht abrechenbar, eine nachträgliche Bewilligung ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.
Steuern heißt deshalb: nicht erst am Monatsende zählen, sondern laufend wissen, wo eine Hilfe steht. Drei Kennzahlen reichen dafür:
- Verbrauch bis heute: Wie viele Stunden sind im aktuellen Zeitraum erbracht?
- Soll bis heute: Wie viele Stunden wären bei gleichmäßiger Verteilung bis heute angefallen?
- Prognose: Wie viele Stunden werden es bis zum Ende des Zeitraums, wenn es so weitergeht?
Unterschreitung ist auch ein Signal
Bleibt eine Hilfe deutlich unter dem Kontingent, kann das fachliche Gründe haben – Urlaub, Krankheit, eine stabile Phase der Familie. Es kann aber auch heißen, dass Termine ausfallen oder die Hilfe nicht mehr passt. Sprechen Sie Unterschreitungen im Team an und thematisieren Sie sie im nächsten Hilfeplangespräch; eine dauerhaft zu hohe Bewilligung schwächt Ihre Argumente, wenn später wirklich mehr gebraucht wird.
Mehrbedarf begründen
Zeichnet sich ab, dass das Kontingent nicht reicht, informieren Sie das Jugendamt, bevor Sie die Stunden leisten. Ein Antrag auf Erhöhung überzeugt, wenn er fachlich begründet, konkret und zeitlich begrenzt ist. Stützen Sie ihn auf die Verlaufsdokumentation, nicht auf allgemeine Einschätzungen.
Formulierungsbeispiel: „In der Familie A. ist seit dem 12.10. die Großmutter, die die Kinder nachmittags betreut hat, wegen eines Krankenhausaufenthalts ausgefallen. Um die Betreuung der Kinder bis zum Kita-Platz von Mia ab 1.12. zu sichern und Frau A. bei der Organisation zu unterstützen, beantragen wir für den Zeitraum 19.10. bis 30.11. eine Erhöhung von 6 auf 9 Fachleistungsstunden je Woche. Ziel ist eine tragfähige Betreuungsregelung; danach kehren wir zum bisherigen Umfang zurück.“
- Anlass: Was hat sich verändert, seit wann?
- Ziel: Was soll mit den zusätzlichen Stunden erreicht werden, bezogen auf die Ziele im Hilfeplan?
- Umfang und Zeitraum: wie viele Stunden, wie lange?
- Alternative: Was passiert ohne Erhöhung?
Verlängerung und Ende der Kostenzusage
Eine Kostenzusage endet zum festgelegten Datum – unabhängig davon, ob die Hilfe fachlich abgeschlossen ist. Über die Fortsetzung entscheidet das Jugendamt in der Regel im Hilfeplangespräch. Planen Sie rückwärts: Liegt das Ende der Zusage im Februar, sollte das Hilfeplangespräch im Januar stattfinden und Ihr Bericht einige Werktage vorher beim Jugendamt sein. Die Frist dafür regelt Ihre Vereinbarung.
Endet die Hilfe, schließen Sie sie sauber ab: letzten Leistungsnachweis erstellen, Abschlussbericht nach Vorgabe, Restkontingent und letzte Rechnung prüfen. Stunden nach dem Ende der Zusage sind nicht abrechenbar, auch wenn noch ein Abschlussgespräch stattfindet – vereinbaren Sie es vorher.
Fristen im Team sichtbar machen
Das Ende einer Kostenzusage darf nicht nur im Kopf der fallführenden Fachkraft stehen. Urlaub, Krankheit oder ein Wechsel im Team reichen, damit eine Verlängerung zu spät beantragt wird. Bewährt hat sich eine gemeinsame Fristenübersicht für das Team, in der für jede Hilfe drei Termine stehen: Ende der Kostenzusage, Termin des Hilfeplangesprächs und Abgabe des Berichts. Die Teamleitung sieht so in der Wochenbesprechung, welche Hilfen in den nächsten Wochen eine Entscheidung brauchen. In Ormisi erscheinen solche Fristen – etwa „Vorläufige Zusage endet – Bescheid anfordern“ – in der Übersicht der Leitung neben den Kontingenten.
Mehrere Kostenträger in einem Fall
Komplizierter wird es, wenn mehrere Kostenzusagen nebeneinander laufen: Geschwister mit getrennten Hilfen, eine Erziehungsbeistandschaft neben einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder ein Zuständigkeitswechsel, weil die Familie umgezogen ist. Dann muss jede Stunde eindeutig einer Zusage zugeordnet sein – ein gemeinsamer Termin mit der ganzen Familie darf nicht doppelt abgerechnet werden.
Legen Sie für solche Fälle eine Regel fest, etwa: Familiengespräche werden der Hilfe zugeordnet, in deren Zielen sie stehen, oder anteilig nach Absprache mit beiden Jugendämtern. In Ormisi wird jeder Kontakt beim Erfassen einer Hilfe und damit einer Kostenzusage zugeordnet; die Monatsabrechnung zeigt überzogene Kontingente und Kontakte ohne gültige Zusage im Klärungsstapel, bevor eine Rechnung entsteht.

Häufige Fragen
Was passiert, wenn das Stundenkontingent überschritten wird?
Stunden über das bewilligte Kontingent hinaus sind in der Regel nicht abrechenbar, wenn das Jugendamt nicht vorher zugestimmt hat. Manche Vereinbarungen schließen eine nachträgliche Bewilligung ausdrücklich aus. Informieren Sie das Jugendamt deshalb, sobald sich ein Mehrbedarf abzeichnet.
Wie beantrage ich mehr Fachleistungsstunden?
Schriftlich bei der fallführenden Fachkraft im Jugendamt, bevor die Stunden anfallen: Anlass, Ziel bezogen auf den Hilfeplan, Umfang, Zeitraum und was ohne Erhöhung passieren würde. Stützen Sie den Antrag auf Ihre Verlaufsdokumentation.
Können ungenutzte Stunden übertragen werden?
Das hängt von der Kostenzusage ab. Ist ein Kontingent je Woche oder Monat bewilligt, verfallen nicht genutzte Stunden in der Regel. Ist ein Gesamtkontingent für den Zeitraum bewilligt, können Sie innerhalb des Zeitraums flexibler planen. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie Stunden nachholen.
Wer ist beim Träger für die Kontingente zuständig?
Fachlich die fallführende Fachkraft, die den Bedarf einschätzt und Mehrbedarf begründet; organisatorisch die Teamleitung, die alle Hilfen im Blick behält, und die Verwaltung, die vor der Rechnung prüft. Legen Sie die Zuständigkeiten schriftlich fest, damit Urlaub und Vertretung keine Lücke reißen.
Darf ich vor Eingang der Kostenzusage beginnen?
Nur auf eigenes Risiko oder mit einer dokumentierten vorläufigen Zusage des Jugendamts. Halten Sie Datum, Ansprechperson und Umfang schriftlich fest und fordern Sie den Bescheid an.
Quellen
Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.
- [1]§ 36a SGB VIII – Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung · Bundesministerium der Justiz
- [2]§ 77 SGB VIII – Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen · Bundesministerium der Justiz
- [3]Leitlinien für Entgeltvereinbarungen Fachleistungsstunden · Kreisverwaltung Alzey-Worms
- [4]Merkblatt zum Fachleistungsstundenmodell · Rhein-Sieg-Kreis, Kreisjugendamt
Begriffe aus diesem Artikel
Weiterlesen im Wissen
- Abrechnung & FachleistungsstundenWas ist eine Fachleistungsstunde? Definition und PraxisArtikel lesen
- Hilfeplanung & BeteiligungNach dem Hilfeplangespräch: Protokoll prüfen und Hilfeplan fortschreibenArtikel lesen
- Abrechnung & FachleistungsstundenLeistungsnachweis für das Jugendamt: Inhalte, Unterschrift, VorlageArtikel lesen
Kontingente steuern, bevor sie knapp werden.
Ormisi zeigt je Kostenzusage Verbrauch und Soll bis heute, gibt rechtzeitig einen Hinweis für den Verlängerungsantrag und klärt vor der Rechnung, was fehlt.