Glossar · § 34 SGB VIII
Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform
Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII, die Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbindet.
Was bedeutet „Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform“?
Heimerziehung ist nach § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Sie soll Kinder und Jugendliche „durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten“ in ihrer Entwicklung fördern. Je nach Alter, Entwicklungsstand und Situation der Herkunftsfamilie verfolgt sie eines von drei Zielen: die Rückkehr in die Familie, die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform mit Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.
In der Praxis umfasst § 34 Regelwohngruppen, Intensivgruppen, Jugendwohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen. Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und unterliegen den Melde- und Dokumentationspflichten nach § 47. Der Alltag läuft im Schichtdienst mit Gruppenbuch, Übergabe, Dienstplan, Medikation und Taschengeldverwaltung; finanziert wird über Tagessätze aus Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.
Auch: Wohngruppe, Heim, stationäre Jugendhilfe, § 34
„Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform“ in der Praxis
- Gruppenbuch und Tagesdokumentation in der Wohngruppe führen
Was ins Gruppenbuch einer Wohngruppe gehört, was in die Einzelakte und die Tagesdokumentation – mit Regeln für Sprache, Lesepflicht und Datenschutz.
- Dienstplan in der Wohngruppe erstellen: Modelle, Recht, Beispiel
Dienstplan für Wohngruppen erstellen: Schichtmodelle, Nachtbereitschaft, Ruhezeiten nach ArbZG, Fachkräftegebot und Mindestbesetzung – mit Beispielwoche.
- Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII: Voraussetzungen, Unterlagen, Aufsicht
Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Jugendhilfe: Voraussetzungen nach § 45 SGB VIII, Schutzkonzept, Unterlagen, Prüfung vor Ort und Meldepflichten.
- Taschengeld und Bekleidungsgeld in der Jugendhilfe 2026
Barbetrag (Taschengeld) und Bekleidungsgeld in der Jugendhilfe 2026: § 39 SGB VIII, Sätze aus Sachsen und RLP mit Quelle, Auszahlung, Kassenbuch.
Quellen
- § 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform · Bundesministerium der Justiz