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Glossar · § 34 SGB VIII

Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform

Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht nach § 34 SGB VIII, die Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbindet.

Was bedeutet „Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform“?

Heimerziehung ist nach § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Sie soll Kinder und Jugendliche „durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten“ in ihrer Entwicklung fördern. Je nach Alter, Entwicklungsstand und Situation der Herkunftsfamilie verfolgt sie eines von drei Zielen: die Rückkehr in die Familie, die Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform mit Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

In der Praxis umfasst § 34 Regelwohngruppen, Intensivgruppen, Jugendwohngemeinschaften und betreutes Einzelwohnen. Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und unterliegen den Melde- und Dokumentationspflichten nach § 47. Der Alltag läuft im Schichtdienst mit Gruppenbuch, Übergabe, Dienstplan, Medikation und Taschengeldverwaltung; finanziert wird über Tagessätze aus Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.

Auch: Wohngruppe, Heim, stationäre Jugendhilfe, § 34

„Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform“ in der Praxis

Stationäre Jugendhilfe mit Ormisi

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