Hilfeplan-Vorlage: Aufbau, Inhalte und Vorab-Information fürs Hilfeplangespräch
Eine Hilfeplan-Vorlage hilft, nichts zu vergessen: Bedarf, Sicht der Beteiligten, Ziele, Vereinbarungen, Umfang der Hilfe und den nächsten Termin. Den Hilfeplan selbst führt das Jugendamt, meist auf eigenen Formularen. Dieser Beitrag erklärt den typischen Aufbau eines Hilfeplans nach § 36 SGB VIII und enthält eine neutrale Vorlage zum Ausdrucken, mit der Sie als Fachkraft eines freien Trägers Ihre Vorab-Information für das Hilfeplangespräch vorbereiten.
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- Mit Quellen belegt
Wozu eine Hilfeplan-Vorlage?
Der Hilfeplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Hilfen zur Erziehung. Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII stellen die Fachkräfte des Jugendamts ihn zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen auf. Er enthält „Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen“. Regelmäßig wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist.
Freie Träger, die die Hilfe durchführen, sind nach § 36 Abs. 3 SGB VIII an der Aufstellung und Überprüfung zu beteiligen. In der Praxis heißt das: Die Fachkraft des Trägers liefert vor dem Gespräch eine Einschätzung, bringt im Gespräch den Blick auf den Alltag der Hilfe ein und setzt danach die vereinbarten Ziele um. Wie das Verfahren insgesamt abläuft, erklärt der Beitrag zum Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.
Eine Vorlage nützt beiden Seiten. Wer den Aufbau kennt, kann seine Vorab-Information so gliedern, dass das Jugendamt sie ohne Umwege in den Hilfeplan übernehmen kann. Und wer neu im Team ist, sieht auf einen Blick, welche Fragen im Gespräch auf jeden Fall kommen.
Aufbau eines Hilfeplans: acht Bausteine
Die Formulare unterscheiden sich, die Inhalte ähneln sich stark. Fast jeder Hilfeplan enthält diese acht Bausteine – manchmal unter anderem Namen oder in anderer Reihenfolge:
- Stammdaten und Beteiligte: Hilfeart und Rechtsgrundlage, etwa § 31 oder § 34 SGB VIII, Beginn, Bewilligungszeitraum, wer am Gespräch teilgenommen hat.
- Anlass und Ausgangslage: Warum gibt es die Hilfe? Bei einer Fortschreibung: Was ist seit dem letzten Gespräch geschehen?
- Sicht der Beteiligten: Was sagen Kind oder Jugendlicher, Eltern und weitere wichtige Personen – möglichst in ihren eigenen Worten.
- Ressourcen und Schutzfaktoren: Was trägt bereits, welche Personen, Fähigkeiten und Angebote im Umfeld helfen?
- Ziele mit Indikatoren: Richtziel, Handlungsziele und Teilziele, jeweils mit einem Hinweis, woran alle erkennen, dass sich etwas verändert hat.
- Vereinbarungen und Aufgaben: Wer macht was bis wann – Familie, junger Mensch, Träger, Jugendamt, Schule.
- Art und Umfang der Hilfe: Fachleistungsstunden pro Woche oder Monat, Platz in einer Wohngruppe, Zusatzleistungen, Zeitraum der Bewilligung.
- Überprüfung und Perspektive: Termin des nächsten Hilfeplangesprächs, Frist für den Bericht des Trägers, bei Hilfen außerhalb der Familie die Perspektivklärung nach § 37c SGB VIII.
Das Kernstück: Ziele, die man überprüfen kann
An den Zielen entscheidet sich, ob ein Hilfeplan im Alltag trägt. Gute Ziele sind konkret, in der Sprache der Familie formuliert und haben einen Indikator. Statt „Die Mutter verbessert ihre Erziehungskompetenz“ besser: „Frau K. bringt Lea an mindestens vier von fünf Schultagen pünktlich zur Schule.“ Wie das gelingt, zeigt der Beitrag Hilfeplanziele formulieren mit 25 Beispielen.
Die Vorab-Information fürs Hilfeplangespräch
Viele Jugendämter bitten den Träger zwei bis drei Wochen vor dem Gespräch um einen schriftlichen Bericht. Je nach Region heißt er Entwicklungsbericht, Sachstandsbericht oder Vorab-Information. Bei längeren Hilfen ist das meist ein ausführlicher Entwicklungsbericht. Für Fortschreibungen in kurzen Abständen, einen Wechsel der Fachkraft oder ein kurzfristig angesetztes Gespräch reicht oft eine knappe Vorab-Information auf ein bis zwei Seiten, die dieselbe Gliederung wie der Hilfeplan nutzt.
Die Vorab-Information beantwortet drei Fragen: Was ist seit dem letzten Gespräch passiert, bezogen auf jedes Ziel? Wie sehen Kind und Eltern die Hilfe? Was empfiehlt der Träger – Fortsetzung, Änderung von Umfang oder Zielen, Beendigung? Schreiben Sie Beobachtungen und Bewertungen getrennt und nennen Sie zu jeder Einschätzung ein Beispiel aus dem Alltag.
Besprechen Sie die Vorab-Information vor der Abgabe mit den Eltern und altersgerecht mit dem jungen Menschen. Niemand sollte im Gespräch von einer Aussage im Bericht überrascht werden. Inhalte, die Ihnen im Vertrauen mitgeteilt wurden, geben Sie nur mit Einwilligung weiter. Was in den Wochen vor dem Termin sonst noch zu tun ist, steht in der Anleitung Hilfeplangespräch vorbereiten.
| Vorab-Information | Entwicklungsbericht | |
|---|---|---|
| Umfang | ein bis zwei Seiten | meist drei bis acht Seiten |
| Anlass | Fortschreibung in kurzen Abständen, Fachkraftwechsel, kurzfristiger Termin | reguläre Überprüfung, längere Hilfen, Abschluss |
| Inhalt | Stand je Ziel in Stichpunkten, Sicht der Familie, Empfehlung | Verlauf je Ziel mit Beispielen, Entwicklung in Lebensbereichen, ausführliche Einschätzung |
| Vorgabe | Format oft frei, Gliederung wie Hilfeplan | häufig festes Formular oder Gliederung des Jugendamts |
So füllen Sie die Vorlage aus
Die Vorlage am Ende dieses Beitrags folgt den acht Bausteinen. Sie ist bewusst schlicht gehalten, damit sie zu jedem Jugendamt passt. Diese Hinweise helfen beim Ausfüllen:
- Übernehmen Sie die Ziele wörtlich aus dem letzten Hilfeplan. Nur so lässt sich vergleichen, was erreicht ist.
- Schreiben Sie je Ziel einen kurzen Stand: erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht – mit einem konkreten Beispiel.
- Geben Sie die Sicht von Kind und Eltern in ihren Worten wieder und kennzeichnen Sie Zitate.
- Nennen Sie geleistete und bewilligte Fachleistungsstunden, wenn das Jugendamt das erwartet.
- Formulieren Sie eine klare Empfehlung mit Begründung. „Die Hilfe sollte fortgesetzt werden“ allein reicht nicht.
- Lassen Sie die Vorab-Information von der Leitung gegenzeichnen, wenn Ihr Träger das vorsieht.
Typische Fehler
Häufig fehlt der Bezug zu den Zielen: Der Bericht erzählt den Verlauf chronologisch, und das Jugendamt muss selbst heraussuchen, was zu welchem Ziel gehört. Ein zweiter Klassiker sind Etiketten statt Beobachtungen („uneinsichtig“, „unkooperativ“). Schreiben Sie, was Sie gesehen und gehört haben. Beispiele für neutrale Formulierungen finden Sie im Beitrag Dokumentation in der Jugendhilfe: Formulierungen und Beispiele.
Nach dem Gespräch: vom Protokoll zur Fortschreibung
Nach dem Hilfeplangespräch schickt das Jugendamt das Protokoll oder den fortgeschriebenen Hilfeplan. Prüfen Sie, ob Ziele, Umfang, Zeitraum und Aufgaben richtig übernommen wurden, und tragen Sie die neuen Ziele in Ihre Falldokumentation ein. Wie Sie dabei vorgehen und Unstimmigkeiten klären, beschreibt der Beitrag zu Protokoll und Fortschreibung des Hilfeplans.
In Ormisi legen Sie die Ziele aus dem Hilfeplan mit Teilzielen in der Fallakte an. Jeder Verlaufseintrag lässt sich einem Ziel zuordnen, und die Fristen für Bericht und nächstes Gespräch erscheinen in der Übersicht von Fachkraft und Leitung. So entsteht die nächste Vorab-Information aus der laufenden Dokumentation statt aus dem Gedächtnis. Mehr dazu auf der Seite Hilfeplanung mit Software.

Vorlage: Hilfeplan und Vorab-Information
Neutrale Gliederung nach den Bausteinen eines Hilfeplans. Bitte ohne Klarnamen ausfüllen, wenn Sie die Vorlage als Entwurf weitergeben. Formulare und Fristen Ihres Jugendamts gehen vor.
1. Stammdaten und Beteiligte
- Kind / Jugendliche:r (Kürzel, Alter): ________
- Hilfeart und Rechtsgrundlage (z. B. § 31 SGB VIII): ________
- Beginn der Hilfe / Bewilligungszeitraum: ________
- Fallführende Fachkraft Träger / Jugendamt: ________
- Teilnehmende am letzten Hilfeplangespräch: ________
2. Anlass und Entwicklung seit dem letzten Gespräch
- Anlass der Hilfe (kurz): ________
- Wichtige Ereignisse seit dem letzten Gespräch: ________
3. Sicht der Beteiligten
- Kind / Jugendliche:r (möglichst wörtlich): ________
- Eltern / Personensorgeberechtigte: ________
- Weitere Personen (Schule, Kita, Therapie): ________
4. Ressourcen und Schutzfaktoren
- In der Familie: ________
- Im Umfeld: ________
5. Ziele mit Stand (Ziele wörtlich aus dem Hilfeplan)
- Ziel 1: ________ Indikator: ________ Stand: erreicht / teilweise / nicht erreicht Beispiel: ________
- Ziel 2: ________ Indikator: ________ Stand: erreicht / teilweise / nicht erreicht Beispiel: ________
- Ziel 3: ________ Indikator: ________ Stand: erreicht / teilweise / nicht erreicht Beispiel: ________
6. Vereinbarungen und Aufgaben
- Was wurde vereinbart, wer war zuständig, was ist umgesetzt? ________
- Offene Aufgaben: ________
7. Art und Umfang der Hilfe
- Bewilligter Umfang (z. B. FLS pro Woche): ________
- Geleistete Stunden im Zeitraum: ________
- Besonderheiten (Ausfälle, Krisen, Zusatzbedarf): ________
8. Empfehlung und Überprüfung
- Empfehlung des Trägers: fortsetzen / ändern / beenden – Begründung: ________
- Vorschläge für neue oder geänderte Ziele: ________
- Mit Eltern besprochen am: ____ Mit dem jungen Menschen besprochen am: ____
- Nächstes Hilfeplangespräch / Berichtsfrist: ________
- Datum, Unterschrift Fachkraft, ggf. Leitung: ________
Häufige Fragen
Wer schreibt den Hilfeplan?
Das Jugendamt. Es stellt den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen auf. Der freie Träger, der die Hilfe durchführt, ist zu beteiligen und liefert meist vorab einen Bericht.
Gibt es eine offizielle Hilfeplan-Vorlage?
Nein, nicht bundesweit. Jedes Jugendamt nutzt eigene Formulare und Gliederungen, teils auf Grundlage von Empfehlungen der Landesjugendämter. Die Vorlage in diesem Beitrag ist eine neutrale Struktur zur Vorbereitung und ersetzt kein Formular Ihres Jugendamts.
Was gehört in einen Hilfeplan?
Nach § 36 Abs. 2 SGB VIII Feststellungen über den Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen. In der Praxis kommen die Sicht der Beteiligten, Ressourcen, Ziele mit Indikatoren, Vereinbarungen, der Umfang der Hilfe und der nächste Überprüfungstermin hinzu.
Wie oft wird der Hilfeplan überprüft?
Das Gesetz sagt „regelmäßig“ und nennt keine feste Frist. Üblich sind Abstände von sechs Monaten, zu Beginn einer Hilfe oder in Krisen auch kürzer. Den Termin legt das Jugendamt fest, meist im Hilfeplangespräch selbst.
Wann reicht eine kurze Vorab-Information statt eines Entwicklungsberichts?
Wenn Ihr Jugendamt das zulässt – etwa bei Fortschreibungen in kurzen Abständen, nach einem Wechsel der Fachkraft oder bei kurzfristig angesetzten Gesprächen. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Form erwartet wird.
Darf ich die Vorlage für meinen Träger anpassen?
Ja. Ergänzen Sie Felder, die Ihr Jugendamt erwartet, und streichen Sie, was nicht passt. Achten Sie darauf, dass die Ziele aus dem Hilfeplan wörtlich übernommen werden und die Sicht von Kind und Eltern einen festen Platz hat.
Quellen
Primärquellen, abgerufen zum Stand des Artikels. Keine Rechtsberatung.
- [1]§ 36 SGB VIII – Mitwirkung, Hilfeplan · Bundesministerium der Justiz
- [2]§ 36a SGB VIII – Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung · Bundesministerium der Justiz
- [3]§ 37c SGB VIII – Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie · Bundesministerium der Justiz
- [4]§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung · Bundesministerium der Justiz
Begriffe aus diesem Artikel
Weiterlesen im Wissen
Ziele aus dem Hilfeplan im Alltag im Blick behalten.
Ormisi ordnet jeden Verlaufseintrag einem Hilfeplanziel zu und erinnert rechtzeitig an Berichtsfristen und das nächste Hilfeplangespräch.
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